Wirtschaft

Steuerberater: "MwSt.-Senkung frühestens ab August möglich"

Wer schnell helfen will, sollte sich mitunter Zeit lassen. Nach den IT-Dienstleistern warnen jetzt auch die Steuerberater vor einer überstürzten Umsetzung der geplanten Mehrwertsteuersenkung bis 1. Juli. „Ich hoffe, die Politik nimmt sich jetzt ein bissl Zeit, um sich das Ganze noch einmal in Ruhe zu überlegen. Dann wäre eine Umsetzung frühestens ab 1. August möglich“, sagt Herbert Houf, neuer Präsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) zum KURIER. Houf löste Ende Mai den Langzeitpräsidenten Klaus Hübner an der Spitze des Interessensverbandes ab.

Alle Inhalte anzeigen

Der 59-jährige Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (Audit Partner Austria) verweist auf die „erheblichen administrativen und IT-technischen Begleitmaßnahmen“, die mit einer Senkung des Mehrwertsteuersatzes verbunden sind. Wie berichtet will die Regierung zur Unterstützung vor allem der Gastronomie und Hotellerie den Mehrwertsteuersatz auf Speisen und Getränke von Juli bis Jahresende auf 5 Prozent absenken.

Auch für Bücher, Zeitungen, Kino- und Theaterbesuche sollen befristet geringere Steuersätze gelten. Damit der neue Steuersatz dann auch korrekt mit der Finanz abgerechnet werden könne, brauche es eine längere Vorlaufzeit zur Umstellung der Kassen- und Buchhaltungssysteme, so Houf. Es wäre auch sinnvoll gewesen, hier Steuerexperten der Kammer von Anfang an in das Vorhaben mit einzubeziehen. Nachträgliche Anpassungen, weil steuerlich irgendetwas nicht stimmt, könnten die Folge sein.

Nutzen fraglich

Ob die Steuersenkung in Relation zum Aufwand überhaupt noch eine Ersparnis für die Betriebe bringt „sei dahingestellt“, hegt Houf leichte Zweifel am Erreichen der politischen Ziele. Zur kurzfristigen Liquiditätssicherung eignet sich die Maßnahme jedenfalls nicht. Wenn die Steuersenkung am 1. Juli in Kraft tritt, müssen die Unternehmen frühestens am 15. September weniger Umsatzsteuer an die Finanz abführen, bei vierteljährlicher Vorauszahlung gar erst am 15. November.

Völlig unklar ist, ob die Mehrwertsteuer-Senkung an die Konsumenten weitergegeben wird und damit auch die Preise neu kalkuliert und angeschrieben werden müssen. In der Kulturbranche gibt es wenig Bereitschaft dazu, schon lange vorher festgelegte Ticketpreise für den Sommer noch einmal zu ändern.

Dass durch die niedrigere Steuer der Konsum angekurbelt wird, glaubt Houf wie viele andere Experten eher nicht. Niemand werde sich deshalb zwei Tassen Kaffee mehr leisten, nur weil dieser um ein paar Cent billiger sei. In Deutschland dürfen Betriebe zur Erleichterung die Steuersenkung als Rabatt an der Kassa abziehen. Davon hält der KWS-Präsident wenig, weil der richtige Steuersatz ja trotzdem auf der Rechnung ausgewiesen werden müsse. „Mit so einem einfachen Rabattsystem würde sonst ja das gesamte Umsatzsteuer-System kippen“.

Alle Inhalte anzeigen

EU muss zustimmen

Noch ist der Zeitplan bis Juli nicht fix. Die EU muss Österreichs Steuerpläne noch genehmigen. Die Regierung hat bereits um eine temporäre Ausnahme für die Dauer der Krise angesucht, aber bisher noch keine Antwort erhalten. Prinzipiell erlaubt es das EU-Mehrwertsteuergesetz von 2006 den Mitgliedstaaten, einen oder zwei ermäßigte Sätze in Höhe von mindestens fünf Prozent anzuwenden. Der Normalsatz beträgt mindestens 15 Prozent.

Heikel ist die Mehrwertsteuersenkung auf alkoholische Getränke wie Bier und Wein. In Österreich gilt bereits eine der wenigen weiteren Ausnahmen, die es Weinbauern ermöglicht, ihre Erzeugnisse zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 13 Prozent zu verkaufen. Eine geplante Änderung von 2018 würde es den EU-Ländern laut Kommission ermöglichen, die Sätze flexibler festzulegen.