Diskriminierung an der Uni - was tun?
Von Ornella Wächter
Die aktuellste Studie über Diskriminierung an Hochschulen ist bereits über vier Jahre alt – seitdem wurde laut des Instituts für Höhere Studien keine mehr durchgeführt. Sie zeigt: Jeder vierte Studierende in Österreich hat sich bereits aufgrund seiner Herkunft oder des Geschlechts diskriminiert gefühlt. Einer von vielen Gründen, warum Fälle oft nicht gemeldet werden, ist, dass die zuständigen Stellen nicht bekannt sind.
Sexuelle Belästigung
Universitäten sind stark von hierarchischen Strukturen und Abhängigkeitsverhältnissen geprägt. Dies „begünstigt sexualisierte Diskriminierung“ heißt es in der Broschüre des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKG) der Uni Wien. Aber, die wenigsten leiten die Fälle weiter, erzählt Sandra Velebit, Vorsitzende der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH), etwa aus Angst vor schlechter Benotung. Tatsächlich ist es aber schwierig, ordentliche Professoren zu kündigen.
„Sie genießen als Beamte einen erweiterten Kündigungsschutz“, sagt Velebit. An der WU beispielsweise wurde ein wegen sexueller Belästigung verurteilter Professor, mit einer Geldstrafe versehen – seine Lehrerlaubnis aber nicht entzogen. Stattdessen wurde er für vier Jahre – bis Ende 2019 – karenziert. Die AKG an der WU befürchtet laut Medienberichten eine Rückkehr.
Rassistische Bemerkungen
Fremdenfeindliche „Witze“ oder rassistische Bemerkungen sind in der Uni leider auch gegenwärtig. 74 Prozent gaben 2015 an, aufgrund ihrer Herkunft von Studenten diskriminiert worden zu sein, 42 Prozent von Lehrenden. Ein bekannter Fall am Publizistik Institut in Wien: Zwei Lehrende hatten das antisemitische Magazin „Alles Roger“ als „Best-Practice“-Beispiel in einem Seminar verwendet. „Sie waren externe Vortragende und wurden erfolgreich gekündigt,“ so Velebit.
Strukturelle Benachteiligung
Studenten aus Ländern wie Indien, Mazedonien oder Bosnien müssen pro Semester 745,02 Euro zahlen und nicht nur den ÖH-Beitrag von 19,70 Euro, wie EU-Bürger. Vor einer Inskribierung müssen Studenten aus Drittstaaten 10.000 Euro auf ihrem Konto nachweisen können und haben limitierten Zugang zum Arbeitsmarkt.
„Damit sind diese Studenten doppelt und dreifach benachteiligt,“ bemerkt Sandra Velebit. Auch hier gibt es Hilfe: die ÖH unterstützt bei der Beantragung von Beihilfen und hält für schwere Fälle einen eigenen Förderungstopf bereit.
Ungerechte Beurteilung
Ja, man kann Aufhebung der Note beantragen – allerdings nur, wenn sie negativ ist und wenn die Durchführung einen schweren Mangel aufweist, betont Roswitha Esberger, Leiterin des Büro Studienpräses der Uni Wien. Kurs und Prüfung müssen bei einer Aufhebung wiederholt werden. Positive Noten können nicht angefochten werden, Studierende haben aber ein Recht auf Prüfungseinsicht oder können die Prüfung wiederholen.
Die wichtigsten Anlaufstellen
- Die jeweilige Studienvertretung und Studienprogrammleitung
Prinzipiell immer gut, wenn es darum geht, Anliegen anzusprechen und an zuständige Stellen weitergeleitet zu werden.
- Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG)
Die Büros gibt es an allen Universitäten, sie beraten bei Diskriminierungsfällen, Belästigungen oder Mobbing: akgleich-buero@tuwien.ac.at, ak-gleich@wu.ac.at oder gleichbehandlung@univie.ac.at, ect.
- Referat für antirassistische Arbeit und Frauen*referat (beide ÖH)
Über Büros der ÖH kann man Vorfälle melden und darüber sprechen, zum Beispiel hier: ausl.ref@)oeh.univie.ac.at und frauenreferat@oeh.univie.ac.at
- Ombudsstelle für Studierende (OS)
Die externe Institution kann ebenfalls beraten, aber nicht in Verfahren intervenieren : info@hochschulombudsmann.at