Wirtschaft/Karriere

Berufsbild des Detektivs nach Ibiza-Video: "Das war ein Pfuscher“

KURIER: Herr Maier, bitte Ihr fachliches Urteil: Wie professionell wurde die Ibiza-Operation durchgeführt?

Bernhard Maier: Die Phase des Anwerbens und die Kontaktaufnahme halte ich für sehr professionell. Man hat sich scheinbar Mühe gegeben, in kleinen Schritten Vertrauen aufzubauen und in den inneren Kreis vorzudringen. Phase zwei: da gibt es Verbesserungsmöglichkeiten. Die Kameras beim Treffen waren so positioniert, dass sie hätten auffallen können. Der technische Einsatz war ... passabel, ... um nicht grottenschlecht zu sagen.

Der ÖDV hat den vermeintlichen Detektiv in einer Presseaussendung „Möchtegernschnüffler ohne Berufsethik“ genannt.

Er ist zur Ausübung des Detektivgewerbes in Österreich nicht berechtigt. Das war ein Pfuscher, ein Agent Provocateur. Er hat im Fall Ibiza aktiv eingegriffen und die Situation vor der Kamera herbeigeführt. Das ist unethisch. Ein Detektiv ist ein außenstehender Beobachter, der Situationen dokumentiert.

Alle Inhalte anzeigen

Welche ethischen Grundsätze sollten eingehalten werden?

Ein Detektiv darf nur bei berechtigtem Interesse tätig werden, die reine Neugier eines Auftraggebers reicht nicht. Wesentlich ist auch Objektivität in der Berichterstattung, die Offenlegung von Befangenheit und der Verzicht auf illegale Methoden.

Sind verdeckte Videoaufzeichnungen in Ihrer Branche eigentlich üblich?

Ja, zum Beispiel werden damit Tagträume eingegrenzt um Ladendiebstähle zu dokumentieren und aufzuklären. Aber: Verdeckte Videoüberwachung mit Ton ist in aller Regel illegal. Hier handelt es sich um Abhörtätigkeiten. Ein österreichischer Detektiv, der die Gesetze ernst nimmt, würde so etwas nicht durchführen.

Was hatte der Vorfall für Auswirkungen auf das Berufsbild von Detektiven?

Das Ibiza-Video rückt uns Berufsdetektive in schiefes Licht. Es entsteht das Bild, man könne uns für fragwürdige bis kriminelle Aktivitäten engagieren, wenn nur genug Geld auf den Tisch gelegt wird. Wir werden nicht als Dienstleister wahrgenommen, die ihre Auftraggeber bei der Durchsetzung legitimer Rechtsinteressen unterstützen.

Wie bekommt man eine Gewerbeberechtigung?

Man braucht zwischen ein und vier Jahren Berufserfahrung und muss die Befähigungsnachweisprüfung bei der Wirtschaftskammer abgelegt haben, wo Kriminalistik, Kriminologie oder Rechtswissen abgefragt werden. Und: Man darf nicht vorbestraft sein.

In welchen Bereichen ermitteln Sie hauptsächlich? Wie groß ist die Branche?

Gängige Einsätze sind Kaufhausüberwachungen, gerichtliche Beweismittel-Beschaffung, der Nachweis von Wettbewerbsverzerrungen oder Klassiker wie Miet- und Ehestreitigkeiten. Die Detektivbranche ist schon überschaubar, es sind meistens Einzel- bis Kleinunternehmen. Alle Berufsdetektive mit Berechtigungen sind in einem Verzeichnis der WKO eingetragen (Anm.: 111 in Wien).