Wirtschaft

Justiz: Weisung im Fall Martin Huber

Für Ex-ÖBB-Chef Martin Huber könnte es noch einmal eng werden. Zwar wurde Huber im Untreue-Prozess rund um den günstigen Kauf von zwei Etagen des Telekom-Palais am Wiener Schillerplatz im April 2014 freigesprochen, doch der Staatsanwalt hat noch während des Prozesses die Anklage gegen Huber auf schweren Betrug ausgeweitet. Laut Ankläger soll Huber den damaligen Aufsichtsrat der ÖBB getäuscht haben, in dem er ursprünglich vorgab, dass ihm "lediglich 25 Prozent an der Schillerplatz 4 Projektentwicklungs GmbH gehören, obwohl er tatsächlich faktischer Geschäftsführer und 75-Prozent-Gesellschafter war".

Durch angeblich "wahrheitswidrige Behauptungen" soll Huber versucht haben, weitere Bezugszahlungen von den ÖBB zu erhalten und sich einen "einvernehmlichen Abgang" großzügig abgelten lassen. Der Verdacht: unrechtmäßige Bereicherung und Täuschung. Die Vorwürfe werden bestritten.

Aber der Reihe nach. Ende Oktober 2014 hat Staatsanwalt Michael Radasztics einen Vorhabensbericht samt Anklageschrift in Sachen Huber der Oberstaatsanwaltschaft übermittelt. Doch die Anklage wurde zurückgeschmissen – offensichtlich ist der Fall noch nicht ausermittelt. Daher hat Oberstaatsanwaltschaft Michael Klackl der Staatsanwaltschaft Wien "in Übereinstimmung mit Justizministerium" eine neun Seiten starke Weisung erteilt. Sie muss nun "ergänzende Erhebungen" durchzuführen.

Neue Einvernahmen

So müssen Ex-ÖBB-Aufsichtsratschef Wolfgang Reithofer und Ex-Aufsichtsrat Eduard Saxinger einvernommen werden. Im Zuge der Befragung soll geklärt werden, was ihnen Huber tatsächlich über seine Beteiligung an der Schillerplatz 4 Projektentwicklungs GmbH erzählt hat. Laut Aktenlage hätte Huber neben seiner ÖBB-Vorstandstätigkeit keine weitere unternehmerische Tätigkeit ausüben dürfen – außer mit Aufsichtsrat-Genehmigung.

Vorwürfe bestritten

Grundsätzlich, heißt es in der Weisung, sei eine Verschleierung bzw. seien unrichtige Angaben über die Nebentätigkeit "als taugliche Täuschungshandlung anzusehen". So muss in den weiteren Ermittlungen geklärt werden, weshalb der ÖBB-Aufsichtsrat Huber nicht sofort rausgeworfen habe, sondern "eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses und der Abschluss eines Konsulentenvertrages erfolgte".

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Der Vertrag mit Huber hätte "durch einen verschuldeten wichtigen Grund fristlos beendet" werden können, meint der Oberstaatsanwalt. Indes soll Huber von den ÖBB rund 833.895 Euro kassiert haben. Nach Ansicht des Ministeriums muss auch "der Frage der mutmaßlichen Schädigung der ÖBB" und einer angeblichen "vorsätzlichen Bereicherung" Hubers besonderes Augenmerk gewidmet werden. Denn: Erst nach Abschluss des Konsulentenvertrages der ÖBB mit Huber sollen "die näheren Umstände des "Projektes Schillerplatz" ans Tageslicht gekommen sein.

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"Die Vorwürfe kenne ich im Detail noch nicht, aber sie werden generell zurückgewiesen", sagt Meinhard Novak, der Verteidiger Hubers auf Anfrage des KURIER. "Mein Mandant hat die Aufsichtsratsmitglieder, darunter Wolfgang Reithofer, über seine geschäftliche Nebentätigkeit vollinhaltlich informiert. Er hat den Aufsichtsrat nicht getäuscht."