Wirtschaft

Investitionsprämie: Was genau gefördert wird

Um die Investitionstätigkeit von Unternehmen anzukurbeln, kann ab 1. September die bereits mehrfach angekündigte Investitionsprämie beantragt werden. Dabei werden Investitionen ab 5.000 Euro bis zu maximal 50 Millionen Euro  mit einem Zuschuss gefördert. Die Basisprämie beträgt sieben Prozent, also zumindest 350 Euro. Die Prämie erhöht sich auf 14 Prozent, wenn Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung sowie Gesundheit und Life Science (z.B. Herstellung von Medizinprodukten) getätigt werden. 

Die entsprechende Förderrichtlinie soll heute, Montag, veröffentlicht werden. "In Summe investieren wir eine Milliarde Euro, um Investitionen voranzutreiben und dadurch Wertschöpfung in den Regionen auszulösen“, so Finanzminister Gernot Blümel zur Fördermaßnahme. 

Was ausgeschlossen ist

Ausgeschlossen von der Förderung sind klimaschädliche Investitionen, oder Investitionen in unbebaute Grundstücke, in Finanzanlagen, Übernahmen oder in aktivierte Eigenleistungen. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler möchte mit der Förderung auch klimafreundliche Investitionen anschieben, etwa im Bereich Erneuerbarer Energieträger oder Kreislaufwirtschaft. Explizit von der Prämie ausgeschlossen sind klimaschädliche Investitionen, etwa in Öl und Gas.  

Die Prämie kann von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 über die Austria Wirtschaftsservice aws beantragt werden. Sie ist für Investitionen, die ab 1. August 2020 getätigt werden, auch rückwirkend beantragbar.  

Praxisbeispiele

Das Wirtschaftsministerium bringt dazu folgende drei Praxisbeispiele:

1. Lebensmitteleinzelhändler mit 2 Mitarbeiter

geplante Investition: Erneuerung der Ladeneinrichtung, einen Umbau des Geschäfts 20.000 Euro und zwei E-Bikes für die Auslieferung um 5.000 Euro. Die Investition wird noch im Herbst 2020 gestartet und soll auch rasch umgesetzt werden, d.h. bis Ende 2020.

Die Investitionsprämie beträgt 2.100 Euro, wobei die Anschaffung der E-Bikes mit 700 Euro (14 Prozent) und der Ladenumbau mit 1.400 Euro (7 Prozent) gefördert wird. 

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2. Tischlereibetrieb mit 30 Mitarbeiter 

geplante Investition: Vergrößerung der Werkshalle und thermische Sanierung der bestehenden Werkshalle - in Summe 330.000 Euro. (wovon 100.000 Euro auf die thermische Sanierung entfallen) und neueste Holzbearbeitungsmaschinen um 70.000 Euro. Mit den Investitionen wird im September 2020 begonnen, d.h. die Aufträge werden erteilt, und der Abschluss ist für den Spätherbst 2021 geplant.

Die Investitionsprämie beträgt 35.000 Euro, wobei die thermische Sanierung mit 14.000 Euro (14 Prozent von 100.000) sowie Maschinen und Werkshalle mit 21.000 Euro (7 Prozent) gefördert werden. 

3. Kfz-Zulieferbetrieb mit 3.000 Mitarbeiter

geplante Investition: Neue Produktionslinie in Summe 50 Mio. Euro, dazu zählen Gebäude, technische/maschinelle Ausstattung, ein eigenes Entwicklungszentrum und neue Büroräumlichkeiten. Von den Gesamtinvestitionen von 50 Mio. Euro entfallen 4 Mio. auf Investitionen im Bereich der Digitalen Prozesssteuerung. Mit den Investitionen wird im November 2020 begonnen (d.h. Auftragserteilung). Aufgrund der Projektgröße dauert die Umsetzung bis zum Dezember 2022.

Die Investitionsprämie beträgt 3,78 Mio. Euro, davon 3,22 Mio. für die Gesamtinvestition ohne digitaler Prozesssteuerung (7 Prozent) und 0,56 Mio. Euro (14 Prozent von 4 Mio. Euro) für die Digitalisierung.

Fossil durch die Hintertür?

Im Vorfeld der heutigen Richtlinien-Veröffentlichung gab es Kritik von der Umweltorganisation Global 2000, wonach es eine Hintertür für Investitionen in Öl, Gas und Kohle gäbe.  Denn laut Gesetzesentwurf gibt es die Prämie auch für bestehende Anlagen, die fossile Energieträger nutzen, "wenn eine substanzielle Treibhausgasreduktion durch die Investition erzielt wird".

So könnten Investitionen eines Gewerbebetriebes, wie ein Austausch einer veralteten Ölheizung gegen eine neue Ölheizung, mit Zuschüssen gefördert werden können, da eine neue Ölheizung weniger Treibhausgase ausstößt als ein veraltetes Gerät. Diese und ähnliche fossile Energieinvestitionen bringen nur kurzfristig eine geringe Einsparung von Emissionen, aber würden mittelfristig den Umstieg auf erneuerbare Energien verhindern.

Industrie sieht Wermutstropfen

Nicht ganz zufrieden ist auch die Industriellenvereinigung (IV). Sie sieht einen Wermutstropfen darin, dass Investitionen in neue Fahrzeuge der saubersten Emissionsklasse bei Verbrennungsmotoren nicht gefördert werden. In der Richtlinie seien nämlich Pkw und Lastkraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren als nicht förderbare Investitionen definiert, selbst wenn diese die höchsten Umweltstandards erfüllen.

„Bedauerlich ist, dass die Investitionsprämie nicht für die Anschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren der neuesten Generation anwendbar ist. Dies hätte die für Österreich wichtige und durch die COVID-19-Krise massiv unter Druck geratene automotive Wirtschaft unterstützt, an der immerhin weit über 300.000 Arbeitsplätze hängen, und einen signifikanten Rückgang an CO2-Emissionen ermöglicht“, sagte IV-Präsident Georg Knill.

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Pharmabranche erfreut

Erfreut von der Prämie zeigt sich Pharmig-Präsident Philipp von Lattorff. Speziell mit der bis zu 14-prozentigen Förderung von Investitionen im Gesundheitsbereich, etwa für die Entwicklung und Herstellung von Medizinprodukten, könne der Forschungsstandort Österreich gestärkt werden. Hier sieht von Lattorff großes Potenzial: „Die Mitgliedsunternehmen der Pharmig haben derzeit etwa 470 klinische Prüfungen am Laufen. Hier ist noch Luft nach oben."