Wirtschaft

Groteske um dayli-Pleite

Vergangenen Freitag hätte im Insolvenzverfahren der Schlecker-Nachfolgefirma dayli (3343 Mitarbeiter, 90 Millionen Euro Forderungen) eine verbesserte Vermögensaufstellung vorgelegt werden müssen, damit die Angemessenheit des beantragten Sanierungsplans ( 25 Prozent-Quote für die Gläubiger) geprüft werden hätte können.

Für den Insolvenzverwalter ist ein ergänztes Vermögensverzeichnis in diesem Fall von besonderer Bedeutung: Er könnte damit klären, ob das Unternehmen noch kurz vor dem Bankrott Zahlungen an Gläubiger geleistet hat, die er aufgrund der Gesetzeslage (Gleichbehandlung aller Gläubiger) per Gericht zurückgefordert werden könnten. Folglich würde weiteres Geld in den Massetopf fließen.

Nicht erschienen

"Nach vormaliger Aufforderung zur Verbesserung des Vermögensverzeichnisses, der die Geschäftsführung der TAB Dayli Vertriebs GmbH nicht nachgekommen ist, hat das Landesgericht Linz den Sanierungsplan als unzulässig zurückgewiesen“, sagt Gerhard Weinhofer vom Gläubigerschutzverband Creditreform zum KURIER.

Alle Inhalte anzeigen

Von der früheren dayli-Führung um Gesellschafter Rudolf Haberleitner (Bild) kam offenbar niemand zu diesem Gerichtstermin. Weinhofer hat dafür eine Erklärung: Der Geschäftsführer ist kürzlich zurückgetreten, aber ein neuer wurde bisher nicht bestellt.

Gegen diesen Gerichtsbeschluss kann binnen vierzehn Tagen Widerspruch eingelegt werden. Ansonsten wird aus dem Sanierungsverfahren ein Konkurs.