Was kann ich gegen nächtlichen Lärm tun?
Von Ulla Grünbacher
Wir sind Mieter einer Genossenschaftswohnung und wohnen im obersten Stock. Vor einigen Tagen wurde bis drei Uhr früh am Dach gearbeitet. Laut Verwaltung hat ein Telekommunikationsunternehmen die Arbeiten durchgeführt. Können wir wegen der Lärmbelästigung mitten in der Nacht die Miete mindern? Wenn auf unserem Dach ein Sendemast angebracht wurde, müssten die Einnahmen der Gemeinschaft zugute kommen, oder?
Ein Mietzinsminderungsrecht steht zu, wenn die Benützbarkeit der Wohnung vorübergehend nicht wie vereinbart besteht. Mietzinsminderung ist eine Gewährleistungsbestimmung und steht daher auch dann zu, wenn die Genossenschaft sie nicht selbst verursacht hat. Die Höhe der Minderung hängt dabei vom Einzelfall ab und wir im konkreten Fall gering sein. Ich würde die Genossenschaft darauf ansprechen und im Zweifel einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Vermietung von Dachflächen für Telekomunternehmen kann nur die Genossenschaft als Grundeigentümerin durchgeführt haben. Die Einnahmen sind somit Mieteinnahmen der Genossenschaft.
Ich bin Wohnungseigentümerin. Wir haben die Wohnung 1982 bezogen und uns und allen anderen Eigentümern wurden Kellerabteile zugeteilt. Nun habe ich gehört, dass ich keine Rechtssicherheit habe, wenn das Eigentumsrecht an dem Kellerabteil nicht im Grundbuch eingetragen ist. Ich habe mit dem Verwalter und dem Bezirksgericht Kontakt aufgenommen, doch niemand weiß Bescheid.
Muss der Verwalter Protokolle über Abstimmungen im Haus, die einige Jahre alt sind, an Miteigentümer aushändigen?
Das Gesetz bietet dazu keine eindeutige Bestimmung. Der Verwalter muss eine Niederschrift anfertigen und sie allen Wohnungseigentümern übermitteln. Wenn im Verwaltunsgvertrag nicht etwa geregelt ist, dass er Niederschriften auch über vergangene Versammlungen aufbewahren und bei Bedarf zur Verfügung stellen muss, sehe ich zunächst kein Recht auf Übermittlung. Möglicherweise gelingt es Ihnen ja, eine Kopie von einem anderen Miteigentümer zu erhalten.
Ich habe vor 25 Jahren eine Wohnung eines gemeinnützigen Bauträgers angemietet. Der Bauträger hat versucht, nachträglich das Mietkauf-Modell einzuführen. Das ist gescheitert, allerdings werden alle Wohnungen, die frei werden, verkauft. Ich möchte nun ausziehen und da ich keinen Nachmieter habe, frage ich mich, wer meine Investitionen ablöst. Ich habe Bad und WC neu verfliest und neue Innentüren eingebaut.
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6.10.2014, 10.00 bis 11.00 Uhr
Peter Hauswirth, Rechtsanwalt und Wohnrechtsexperte