Wirtschaft/Immo

Raucher am Gang: Was kann ich tun?

Ich wohne in einem Althaus. Mein Nachbar hat wie ich eine Gangküche. Er raucht regelmäßig in seiner Küche bei geöffnetem Fenster und der Rauch zieht so in meine Küche. Hin und wieder raucht er auch auf dem Gang. Ich fühle mich dadurch belästigt. Kann ich etwas dagegen unternehmen?

Wenn der direkte Kontakt mit dem Nachbarn zu keiner Beendigung der Beeinträchtigungen führt, könnten Sie die Hausverwaltung von dem Problem informieren. Möglicherweise enthält die Hausordnung Regelungen über ein Rauchverbot auf dem Gang und im Stiegenhaus. Jedenfalls darf ein Mieter den Mitbewohnern im Haus das Zusammenwohnen durch ein rücksichtsloses Verhalten nicht verleiden.

Ich bin Mieterin in einer Altbauwohnung. Vor vielen Jahren wurde mir die Benützung des Gartens vertraglich zugesichert. Im Garten steht eine große Linde, die nun von einer Firma von Schmarotzerpflanzen befreit wurde. Die Kosten dafür wurden mir verrechnet. Ist das rechtens?

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Bei einer gemeinsamen Grünanlage können die Kosten der Pflege der Grünanlage über die Betriebskosten vom Vermieter weiterverrechnet werden. Wenn Sie ausschließlich zur Nutzung des Gartens berechtigt sind, sollten Sie die Nutzungsvereinbarung und eine eventuell vorhandene Gartenbenützungsordnung überprüfen, ob Sie sich zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet haben. Im Zweifel erkundigen Sie sich, auf welcher Rechtsgrundlage Ihnen die Kosten in Rechnung gestellt wurden.


Wir sind seit 26 Jahren Hauptmieter einer Wohnung. Nun gibt es einen neuen Hausbesitzer, der das Haus für einen anderen Zweck nutzen will. Die meisten Mieter sind schon ausgezogen, der Rest zieht gerade aus. Der Eigentümer will, dass wir auch ausziehen. Können wir eine Ablöse für getätigte Investitionen verlangen? Und können wir uns auch unser Mietrecht ablösen lassen?

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Auch wenn der Hauseigentümer gewechselt hat, ändert sich nichts an der Gültigkeit des bestehenden Mietvertrages. Auch der neue Hauseigentümer kann das unbefristete Mietverhältnis nur kündigen, wenn einer der im Mietrechtsgesetz angeführten Kündigungsgründe vorliegt. Natürlich haben Sie bei Verhandlungen über eine freiwillige Aufgabe Ihrer Mietrechte die Ihnen daraus resultierenden Kosten wie Investitionen, Übersiedlungsaufwand, Adaptionskosten und vor allem den Mehraufwand für die neue Wohnung zu berücksichtigen.


Ich bin Wohnungseigentümer. Vor zwölf Jahre habe ich die Fenster in meiner Wohnung auf eigene Kosten austauschen lassen. Nun werden die Fenster im ganzen Haus getauscht, allerdings auf Kosten der Allgemeinheit. Das finde ich ungerecht. Kann ich mir meine Ausgaben zurückholen?

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Grundsätzlich fällt die Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft und somit auch der Außenfenster als Teil der Außenhaut der Baulichkeit in die Zuständigkeit der Eigentümergemeinschaft. Für Veränderungen, die über die bloße Erhaltung hinausgehen, und zur Kostenübernahme für solche Veränderungen braucht es aber einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Wenn daher der Tausch Ihrer Fenster aus Erhaltungsgründen notwendig war, sind Ihnen die Kosten zu ersetzen. Bei einer Verbesserung wäre ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft notwendig.


In unserer Eigentumswohnhausanlage ist ein neuer Eigentümer eingezogen. Er findet, die Stellplätze in unserem Haus werden zu billig an jene Eigentümer, die einen Stellplatz nutzen, vermietet. Stimmt es, dass betroffene Wohnungseigentümer bei Beschlüssen nicht abstimmungsberechtigt sind?

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Das Wohnungseigentumsgesetz sieht vor, dass einem betroffenen Wohnungseigentümer dann kein Stimmrecht zukommt, wenn Gegenstand der beabsichtigten Beschlussfassung ein Rechtsgeschäft, Rechtsverhältnis oder Rechtsstreit mit diesem Wohnungseigentümer oder mit einer Person ist, mit der dieser durch ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis verbunden ist.

DAS NÄCHSTE MAL AM KURIER-WOHNTELEFON
Tel: 01/52 65 760
5.5.2014, 10.00 bis 11.00 Uhr
Sigrid Räth, Gemeinschaft der Wohnungseigentümer