Wirtschaft/Immo

Gutschein für Stromrechnung kommt per Post

Die steigenden Energiepreise führen zu Teuerungen in vielen Bereichen: Wohnen, Lebensmittel, Produkte des täglichen Bedarfs und Energie. Das ist in den Brieftaschen der Österreicher spürbar. Daher hat die Bundesregierung beschlossen, einen einmaligen Zuschuss zur Abfederung der Auswirkungen der Teuerungen in Höhe von 150 Euro zu gewähren – mit dem sogenannten Energiekostenausgleich.

Bis Ende Mai verschickt

Dieser Energiekostenausgleich wird über eine Gutschrift abgewickelt. Diese wird jedem Haushalt mit Hauptwohnsitz in Österreich per Post vom Bundesrechenzentrum zugesendet. Wer sich bereits gefragt hat, wo der Gutschein bleibt, für den haben wir eine gute Nachricht: Die ersten Gutscheine werden in diesenTagen zugestellt. Bis Ende Mai sollten alle Haushalte den Gutschein erhalten haben.

Die Gutschrift kann online auf einer zentralen Webseite oder per Brief eingelöst werden. Die Website und die Postanschrift werden auf dem Gutschein ersichtlich sein. Die Gutschrift wird automatisch bei der nächsten Jahresabrechnung durch den Stromlieferanten zum Abzug gebracht.

Eine eigens eingerichtete Hotline steht für Ihre Fragen zur Verfügung:
Telefon 050 233 798

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Nur für die Stromrechnung

Wichtig: Dieser Gutschein gilt nur für die Stromrechnung und kann nicht für Gas- oder Fernwärme-Kosten herangezogen werden. Und er gilt nicht für Nebenwohnsitze.

Voraussetzung für den Energiekostenausgleich ist, dass die Einkünfte der haushaltszugehörigen Personen bestimmte Höchstgrenzen nicht übersteigen. Für einen Einpersonenhaushalt liegt diese Grenze bei 55.000 Euro und für einen Mehrpersonenhaushalt bei 110.000 Euro im Kalenderjahr.

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