Dürfen Verwalter Portospesen verrechnen?
Von Ulla Grünbacher
Im Wohnungseigentum besteht Vertragsfreiheit zwischen der Eigentümergemeinschaft und der Hausverwaltung. Es liegt auch keine Pflicht vor, dass ein schriftlicher Verwaltungsvertrag abgeschlossen werden muss. Gerade für die Weiterverrechnung von Spesen wäre eine klare schriftliche Vereinbarung dienlich. In Ihrem Fall besteht offenkundig ein (nicht schriftlich abgeschlossener) Verwaltungsvertrag, die wesentlichen Vertragsinhalte könnten etwa aus dem Angebot zur Verwaltungsübernahme durch die Hausverwaltung, aber auch aus Protokollen der Eigentümerversammlung erfasst werden. In Zweifelsfall ist es in der Praxis daher oft schwer, das tatsächlich Vereinbarte auch zu beweisen.
Früher haben alle Wohnungseigentümer bei der Betriebskostenabrechnung auch eine Auflistung der Energie-Verbrauchswerte aller anderen Nutzer bekommen. Ich habe die Hausverwaltung aufgefordert, dass sie diese auch weiterhin aushändigen soll, aber sie weigert sich und behauptet, dies sei aus Datenschutzgründen nicht möglich. Stimmt das?
Wir sind Wohnungseigentümer. Die Hausverwaltung hat eine Bewässerungsanlage installieren lassen, ohne uns davor zu informieren. Ist das rechtens?
Ich habe die Betriebskostenabrechnung vom Vorjahr beanstandet, aber die Hausverwaltung hat bis jetzt nicht darauf reagiert. Was kann ich tun?
Ich bin Wohnungseigentümer. In unserem Haus gibt es seit 1985 eine Hausbesorgerin. Die Hausverwaltung hat uns in Kenntnis gesetzt, dass diese auch dann nicht ausziehen wird, wenn sie das Pensionsalter erreicht hat. Außerdem nutzt sie die Hausbesorgerwohnung gewerblich, sie arbeitet dort als Tagesmutter. Muss sie nicht ausziehen, wenn sie in Pension geht?
Anders verhält es sich mit der Ausübung der Tätigkeit als Tagesmutter in der Dienstwohnung, dies könnte ein Missbrauch der fürsorglich überlassenen Wohnung sein. Allerdings muss dieser Beendigungsgrund sofort geltend gemacht werden. Nach längerer Tätigkeit werden Sie damit nicht durchdringen können.
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