Darf ein Miteigentümer die Garage als Werkstatt nutzen?
Von Ulla Grünbacher
In unserer Wohnungsanlage gibt es auch Garagen. Einer der Miteigentümer hat seine Garage zur Werkstatt umfunktioniert, ohne die anderen Eigentümer zu fragen. Er schleift dort Steine und verbraucht dadurch auch mehr Wasser, das im Haus nach Nutzflächen abgerechnet wird. Er schließt dazu einen Schlauch an die Waschküche an. Darf er das?
Ein Wohnungseigentümer ist zu einer Widmungsänderung seines Wohnungseigentumsobjektes berechtigt, wenn dadurch weder eine Schädigung des Hauses noch eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Wohnungseigentümer zu befürchten ist. Dasselbe gilt für eine Beeinträchtigung der äußeren Form des Hauses. Die Widmungsänderung, eine Garage anstelle als Abstellplatz eines Autos hinkünftig für Werkstattzwecke zu verwenden, kann – abhängig vom Einzelfall – sehr wohl eine zustimmungspflichtige Widmungsänderung bewirken. Etwa dann, wenn durch erhöhtes Lärm-und Schmutzaufkommen die Interessen der übrigen Wohnungseigentümer beeinträchtigt werden. Davon losgelöst ist die Nutzung allgemeiner Wasserentnahmestellen zu ausschließlich privaten Zwecken jedenfalls unzulässig.
Die Heizung in meiner Mietwohnung rauscht. Um Zimmertemperatur zu erreichen, muss ich dieses Geräusch in Kauf nehmen. Allerdings kann ich dabei nicht schlafen und es dauert in der Früh, bis die Wohnung wieder warm wird. Ich habe die Hausverwaltung aufgefordert, diesen Mangel zu beheben, aber sie reagiert nicht. Kann ich den Mietzins aus diesem Grund mindern und wenn ja, in welchem Ausmaß?
Einer der Miteigentümer hat im allgemeinen Garten einen Baum gepflanzt. Dieser steht direkt vor dem Fenster unserer Erdgeschoßwohnung und nimmt uns Licht weg. Auch andere Eigentümer haben den Garten schon bepflanzt, aber die Miteigentümer vorher informiert. In Kürze findet eine Begehung statt und einige Bäume sollen geschnitten werden. Kann ich verlangen, dass der Baum vor unserem Fenster gefällt wird?
Ich miete eine Eigentumswohnung in einem Haus, das nach 1953 errichtet wurde. Mein Vermieter will die Miete an die Inflation anpassen, allerdings auch rückwirkend bis Mai 2013. Ist das rechtens?
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Julia Peier, PHH Rechtsanwälte