Darf die Verwaltung Gerümpel auf Kosten anderer entsorgen?
Von Ulla Grünbacher
Ich bin Mieter. Im Kellergang hat jemand alte Möbel abgestellt. Die Hausverwaltung hat nun einen Brief an das Schwarze Brett gehängt. Dort steht, dass sich der Verursacher bis Monatsende melden soll. Tut er dies nicht, wird das Gerümpel auf Kosten der Gemeinschaft entsorgt. Ich sehe nicht ein, warum ich mich finanziell beteiligen soll. Wie kann ich mich dagegen wehren?
Wenn der Verursacher nicht eruiert werden kann, darf die Verwaltung die Entrümpelung beauftragen und die Kosten dafür im Wege der jährlichen Betriebskostenabrechnung auf die Mieter überwälzen. So lange die Kosten dafür angemessen sind, sehe ich keine sinnvolle Möglichkeit, dagegen vorzugehen.
In unserem Haus gibt es ein Schwimmbad und eine Sauna, beide sind bisher kostenfrei zu nützen (auch für Gäste), jeder Wohnungseigentümer hat einen Schlüssel. Einer Nachbar hat seine 140 Quadratmeter große Wohnung vermietet. Die Bewohner – acht Personen – nützen die Sauna exzessiv. Das stört mich. Kann man einen Münzzähler an der Sauna anbringen? Welche Mehrheit ist für diese Maßnahme erforderlich?
Ich habe vor Kurzem eine sanierte Wohnung angemietet. Die Gastherme funktioniert nicht richtig, es tritt Wasser aus und hin und wieder riecht es nach Gas. Ich habe den Vermieter aufgefordert, die Therme zu reparieren. Daraufhin hat dieser die Heizstäbe austauschen lassen, es war schon vier Mal ein Installateur da, es hat sich dadurch aber nicht viel gebessert. Was kann ich tun?
Meine Mieter ziehen aus. Vertraglich wurde vereinbart, dass sie die Wohnung besenrein zurückstellen müssen. Es sind aber einige Bohrlöcher in den Wänden. Müssen die Mieter daher neu ausmalen?
Die Fassaden unserer Reihenhausanlage, bestehend aus 60 Einheiten, wurden neu gemacht. Die Hausverwaltung hat zur Finanzierung dieser Maßnahme nicht den Reparaturfonds erhöht, sondern stattdessen das Konto überzogen. Habe ich das Recht, jederzeit Einsicht in die Belege und Kontoauszüge zu nehmen?
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8.2.2016, 10.00 bis 11.00 Uhr
Markus Kaspar, Wohnrechtsexperte und Notar