Darf der Verwalter das Haus ohne mein Wissen belasten?
Von Ulla Grünbacher
Ich habe 2003 eine Eigentumswohnung gekauft. Da das Haus sanierungsbedürftig war, hat die Verwaltung zur Finanzierung der Arbeiten einen Kredit aufgenommen. Nun möchte ich die Wohnung lastenfrei verkaufen, aber der Kredit läuft noch bis 2018. Darf die Verwaltung mein Eigentum mit einem Pfandrecht belasten?
Zur Beurteilung dieser Frage ist vorab zu klären, ob die Sanierungsarbeiten als ordentliche oder außerordentliche Verwaltungsmaßnahme zu qualifizieren sind. Nachdem in diesem Fall offenbar ein sehr hoher Kredit aufgenommen wurde, der noch einige Jahre läuft, dürfte es sich um eine Maßnahme der außerordentlichen Verwaltung handeln. Diese darf nur bei Vorliegen eines entsprechenden Mehrheitsbeschlusses der Eigentümergemeinschaft oder einem diesen ersetzenden Gerichtsbeschluss durchgeführt werden. Dies insbesondere dann, wenn zur Sicherstellung des Kredits das Eigentum grundbücherlich belastet werden soll. Zu klären wäre, ob für diese Fälle eine Vollmacht vom Eigentümer erteilt wurde und eine Beschlussfassung vorliegt, von der der Eigentümer nicht erfahren hat. Kommt es öfter zu mangelhaften Information der Miteigentümer, sollte die Verwaltung an ihre Pflicht zur Einberufung von Hausversammlungen erinnert werden.
In meiner Mietwohnung hat es einen Kurzschluss gegeben, dabei wurde der Zähler beschädigt. Ich kann weiterhin Strom beziehen, mein Verbrauch kann aber nicht abgelesen werden. Meine Sorge ist, dass der Energielieferant im Nachhinein einen Pauschalbetrag verrechnet. Was kann ich tun?
Unser Hausverwalter sollte für bestimmte Sanierungsleistungen ein Sonderhonorar bekommen. Die Sanierung hat nicht stattgefunden, er hat sich aber dennoch den Betrag abgebucht. Wie können wir das Geld zurückfordern und welche Frist ist dabei einzuhalten?
Meine damalige Lebensgefährtin und ich haben gemeinsam einen Mietvertrag in einem Altbau abgeschlossen. Sie ist bereits vor längerer Zeit ausgezogen. Soll ich dem Vermieter melden, dass nur noch ich hier wohne?
DAS NÄCHSTE MAL AM KURIER-WOHNTELEFON
Tel: 01/52 65 760
30.11.2015, 10.00 bis 11.00 Uhr
Barbara Walzl-Sirk, Wohnrechtsexpertin des Mieterschutzverbands