Darf der Mieter die Therme auf meine Kosten austauschen lassen?
Von Ulla Grünbacher
Ich bin Vermieter, die Mieterin hat mich informiert, dass die Therme defekt ist. Ich habe meinen Installateur beauftragt, sich darum zu kümmern. Nach einer Woche hat die Mieterin sich selbst eine Firma gesucht. Diese hat die Therme ausgetauscht, weil sie nicht mehr zu reparieren war und mir die Rechnung geschickt. Muss ich die Kosten tragen? Das alte Gerät war erst zwei Jahre alt und die Garantie war noch nicht abgelaufen.
Seit Inkrafttreten der Wohnrechtsnovelle am 1. Jänner 2015 müssen die Kosten für die Reparatur oder den Austausch einer Wärmeversorgungsanlage, welche bei Anmietung beigestellt wurde, vom Vermieter übernommen werden. Der Mieter ist zur Wartung verpflichtet. Kommt ein Mieter dem nicht nach, kann der Vermieter einwenden, dass nur die mangelnde Wartung für den Defekt des Geräts verantwortlich ist. Er muss in diesem Fall beweisen, dass die unterlassene Wartung den Defekt verursacht hat. Sobald der Mieter den Vermieter darüber informiert, dass die Therme kaputt ist, muss sich der Vermieter binnen angemessener Frist um die Reparatur derselben kümmern. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht fristgerecht nach, ist der Mieter zur Ersatzvornahme berechtigt. Die Kosten sind dann vom Vermieter zu bezahlen. Ein besonderer Umstand liegt im gegenständlich Fall jedoch darin, dass die Garantie der alten Therme noch nicht abgelaufen war. Hier ist zu prüfen, ob oder inwieweit die Reparatur im Rahmen der Garantie kostenfrei vorgenommen werden hätte können.
In meiner Mietwohnung hat der Vermieter die Heizkörper austauschen lassen. Die Löcher von der alten Heizung wurden nicht verspachtelt. Wer ist dafür zuständig?
In meinem Mietvertrag steht, dass ich neu ausmalen muss, wenn ich ausziehe. Ist das rechtens?
Mein Grundstück wurde vermessen. Dabei wurde festgestellt, dass die Naturgrenzen nicht stimmen, mir gehört ein kleiner Teil des Nachbargrundstücks. Der Nachbar kann diesen weiterhin nutzen, ich möchte aber rechtlich klären, dass er mir gehört. Wie kann ich das machen?
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Daniela Kager, Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte