Wirtschaft/Immo

Muss ich beim Auszug die zitronengelben Wände in Weiß ausmalen?

 

Frage: Ich bin Mieterin und ziehe gerade aus der Wohnung aus. Am 31. März war ich übergabebereit und habe dies dem Vermieter mitgeteilt, er wollte jedoch, dass ich noch Dinge aus der Wohnung entferne, die Fenster putze und die von mir bunt gefärbten Wände in Weiß ausmale. Diese Ausmalverpflichtung steht im Mietvertrag. Bin ich dazu verpflichtet, wenn lediglich vier Wände Zitronengelb angemalt wurden und zwei Bohrlöcher aufweisen? Wie gehe ich vor, wenn ich den Forderungen nicht nachkomme?

Rechtsanwältin Sandra Cejpek: Es ist mittlerweile ausjudiziert, dass die Änderung der ursprünglich weißen Wandbeschichtung in einen gängigen Farbton (hier Zitronengelb) keine Ausmalverpflichtung bei Vertragsende durch den Mieter bewirkt.

Lediglich unübliche und außergewöhnliche Wandgestaltungen müssen bei Vertragsbeendigung in den ursprünglichen Zustand gebracht werden, wenn dies der Vermieter wünscht. Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind lediglich Schäden zu beheben, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen.

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Je länger das Mietverhältnis angedauert hat, umso großzügiger wird die gewöhnliche Abnutzung beurteilt, die durch den Mietzins abgegolten ist. Verweigert der Vermieter aus diesem Grund die Rücknahme der Wohnung, steht für diese Zeit kein Anspruch auf Mietzins zu, sofern der Mieter bei Vertragsende übergabebereit war. Nimmt er allerdings aus diesem Grund einen Einbehalt von der Kaution vor, muss die Angelegenheit gerichtlich geklärt werden.