Wirtschaft/Immo

Der Mieter hat die Schadensbehebung abgelehnt, darf er dennoch die Miete reduzieren?

Frage: Ich vermiete  eine Neubauwohnung. Mein Mieter informierte mich über Schimmelbildung. Ich habe  eine Firma mit der oberflächlichen Beseitigung beauftragt, der Mieter hat den Termin jedoch abgesagt, da  dies seiner Meinung nach zu keiner nachhaltigen Verbesserung führt. Nun will er die Miete unter Vorbehalt zahlen. Steht ihm eine Mietzinsminderung  zu?

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Rechtsanwältin Simone Maier-Hülle: Schimmelbildung kann durchaus zu einer Mietzinsminderung berechtigen. Ob die Schimmelbildung auf ein fehlerhaftes Mieterverhalten oder einen Baumangel zurückzuführen ist, beschäftigt oft Gerichte. Ein Mieter, der eine Behebung des Mangels verhindert, verwirkt aber sein Mietzinsminderungsrecht – zumindest für einen gewissen Zeitraum.