Wirtschaft/Immo

Mein Garagenplatz steht anders als geplant zwischen Säulen. Was kann ich tun?

Frage: Ich kaufe eine Wohnung vom Bauträger, die gerade errichtet wird. Ich musste im Kaufvertrag zustimmen, dass Änderungen an der Tiefgarage vorgenommen werden. Es gab dafür auch einen neuen Baubescheid. Die Garage wurde vergrößert und Säulen eingebaut. Nun sieht mein Parkplatz am Plan ganz anders aus als auf den Plänen, die bisher vorlagen. Mein Parkplatz hat sich verschlechtert, da er sich zwischen zwei Säulen befindet. Ich habe die Wohnung aber vor allem deshalb erworben, weil der Parkplatz groß genug für mein großes Auto war.  Meine Frage ist: Muss der Bauträger die Käufer vorab über diese Änderungen informieren? 

Rechtsanwältin Sandra Cejpek: Es ist nichts Ungewöhnliches, dass in der Bauphase Änderungen vorgenommen werden. Gerade aus diesem Grund beinhalten Bauträger-Kaufverträge auch die Vorab-Zustimmung zu derartigen Änderungen durch die Käufer. Relevant ist, ob sich die Größe des Parkplatzes auch geändert hat, oder bloß die Zufahrt durch nunmehr 2 Säulen erschwert wird. Im letzterem Fall ist ein gänzlicher Vertragsrücktritt wird hier nicht durchsetzbar sein, da in einem Verfahren schwer zu beweisen sein wird, dass die konkrete Ausgestaltung des Parkplatzes primär für den Abschluss des Kaufvertrages einer Wohnung Ausschlag gegeben hat.

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Denkbar ist jedoch eine Wertminderung geltend zu machen, die sich durch die eingeschränkte Nutzbarkeit des Parkplatzes ergibt. Ein Preisnachlass stellt jedoch im tagtäglichen Umgang mit dem Stellplatz wohl nur einen geringen Trost dar. Eventuell besteht die Möglichkeit, die Zuweisung der Parkplätze noch vor Übergabe zu ändern (im Einvernehmen aller Beteiligten), oder nach Übergabe durch eine entsprechende Vereinbarung die Nutzungsrechte an Stellplätzen zu tauschen, ohne jedoch die Zuordnung der Parkplätze zu den einzelnen Wohnungen zu verändern. Drastische Änderungen, und das sind auch Verkleinerungen, in der Bauphase sind von der Vorab-Zustimmung der Käufer jedoch nicht umfasst. Diesfalls ist die Möglichkeit des Vertragsrücktritts gegeben.