Nervige Kirchenglocke: Wann das Läuten nicht hingenommen werden muss
Von Ulla Grünbacher
Seit mehr als 5.000 Jahren dienen Glocken Menschen zur Information über die Uhrzeit oder zur Unwetterwarnung. Im Christentum sind Glocken fixer Bestandteil: Sie laden zum Gottesdienst, begleiten liturgische Handlungen und gehören generell zum Alltag dazu. Dennoch gibt es Fälle, in denen sich Anrainer durch das Glockengeläut gestört fühlen.
So ist die Klage eines Anrainers gegen die nächtlichen Glockenschläge des Linzer Mariendoms laut einem Urteil des Landesgerichtes Linz abgewiesen worden. Der auf Unterlassung klagende Anrainer, er hatte das Objekt neben dem Dom im Jahr 2004 erworben, gab an, seine Gesundheit sei durch das Schlagen der Glocken der Kirchturmuhr zu jeder Viertelstunde zwischen 22 und 6 Uhr gefährdet. In dem Richterspruch heißt es: „Auch einem durchschnittlichen verständigen Käufer wäre im Zeitpunkt des Erwerbs der Liegenschaft die Lärmbeeinträchtigung und damit einhergehend eine allfällige Schlafstörung bzw. Gesundheitsbeeinträchtigung für sensible Menschen erkennbar gewesen.“
Kompromiss gefunden?
Ähnlicher Fall, anderes Bundesland: Das Glockengeläut der Salzburger Pfarre Hernau störte einen Anrainer so sehr, dass er eine Klage auf Unterlassung einbrachte. Der Kläger fühlte sich durch das viertelstündlichen Schlagen der Glocken gestört. Der Rechtsvertreter der Erzdiözese stellte klar, dass das Viertelstundenläuten als ortsüblich zu sehen sei. Denn: Bei Immissionen (Lärm, Rauch, Gestank) kommt es immer auf die Ortsüblichkeit an, also was für einen durchschnittlichen Bewohner gilt. Die Kirche argumentierte, dass das Gebäude samt Kirchturm seit 60 Jahren stehe. Nun wurde der Streit in Form eines Kompromisses vorerst beigelegt.
Künftig sollen nur die halben und vollen Stunden geschlagen werden, außerdem wird das Zeitschlagen statt um 22 bereits um 20 Uhr beendet. Eine Testphase wurde bis September vereinbart. Falls diese Lösung einer Seite nicht ausreicht, kommt es zum Prozess.