Was kann ich gegen den strengen Geruch aus der Nachbarwohnung tun?
Von Ulla Grünbacher
Frage: Ich wohne zur Hauptmiete und aus der Wohnung meiner Nachbarin riecht es streng. Sie kann sich laut eigener Aussage nur sehr schwer auf den Beinen halten und darum keinen Müll entsorgen. Die Hausverwaltung sagt, ihr seien die Hände gebunden. Was kann ich tun?
Rechtsanwältin Simone Maier-Hülle von MS2 Rechtsanwälte: Führt der starke Geruch aus der Nachbarwohnung zu einer relevanten Einschränkung des bedungenen Gebrauchs Ihrer Wohnung, kann dies theoretisch eine Mietzinsminderung rechtfertigen. Ob eine solche zusteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt davon ab, wie stark die Geruchsbelästigung im konkreten Fall ist.
Wird der unangenehme Geruch lediglich beim Vorbeigehen wahrgenommen, wird dies noch keine Mietzinsminderung rechtfertigen. Die Hausverwaltung hat die betreffende Mieterin aufzufordern, Abhilfe zu schaffen. Es besteht nicht nur ein Unterlassungsanspruch gegenüber der Nachbarin, sondern könnte aus Sicht des Vermieters der Kündigungsgrund des erheblich nachteiligen Gebrauchs vorliegen, wenn die Nachbarin den Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt und vielleicht auch Ungezieferbildung droht.
Ungestörter Gebrauch der Wohnung
Sie haben jedenfalls Anspruch darauf, dass Sie ihren vereinbarten Wohnungsgebrauch ungestört ausüben können. Der Vermieter ist seinerseits verpflichtet, Ihnen einen ungestörten Gebrauch zu verschaffen.