Wirtschaft/Immo

Darf der Verwalter neue Münzzähler für die Waschküche anschaffen, ohne Beschluss?


Frage: Wenn die Münzzähler für die Waschküche aus Altersgründen nicht mehr an die erhöhten Energiepreise angepasst werden können, kann die Hausverwaltung auch ohne Umlaufbeschluss die Neuanschaffung veranlassen?

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Rechtsanwältin Sandra Cejpek: Da es sich hierbei um eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung handelt, kann dies die Hausverwaltung ohne Einbeziehung der Wohnungseigentümer entscheiden.

Geht es um die Frage, ob hinkünftig überhaupt noch ein Münzzähler für die Waschküche existieren soll oder wie die Kosten andernfalls  aufgeteilt werden, bedarf dies gemäß § 32 Abs. 4 Wohnungseigentumsgesetz  der positiven Beschlussfassung durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer.