Wirtschaft/Immo

Darf der Verwalter neue Münzzähler für die Waschküche anschaffen, ohne Beschluss?


Frage: Wenn die Münzzähler für die Waschküche aus Altersgründen nicht mehr an die erhöhten Energiepreise angepasst werden können, kann die Hausverwaltung auch ohne Umlaufbeschluss die Neuanschaffung veranlassen?

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Rechtsanwältin Sandra Cejpek: Da es sich hierbei um eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung handelt, kann dies die Hausverwaltung ohne Einbeziehung der Wohnungseigentümer entscheiden.

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Geht es um die Frage, ob hinkünftig überhaupt noch ein Münzzähler für die Waschküche existieren soll oder wie die Kosten andernfalls  aufgeteilt werden, bedarf dies gemäß § 32 Abs. 4 Wohnungseigentumsgesetz  der positiven Beschlussfassung durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer.