Wirtschaft/Immo

Es gibt Zweifel an der Abrechnung des Verwalters, was ist zu tun?

Frage: Wir haben eine Wohnung von einer Baufirma gekauft. Nun zweifeln einige Eigentümer  die Höhe der Verwaltungskosten  an. Einer der Eigentümer verwaltet sich selbst, ohne  Gewerbeberechtigung. Wie kann ich vorgehen?

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Die Hausverwaltertätigkeit darf  nur mit einer entsprechenden Gewerbeberechtigung ausgeübt werden. Verstöße dagegen können bei der Gewerbebehörde angezeigt werden. Als Wohnungseigentümer sollten Sie rasch  eine Kündigung der Hausverwaltung beschließen; dazu müssen Sie einen  Beschluss fassen und sollten sich intern auf eine neue Hausverwaltung einigen.

Die ordentliche Kündigung des Hausverwalters hat unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode zu erfolgen. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt berechtigt wohl  zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung.