Geld für den Auszug: Wie hoch kann die Ablöse für das Mietrecht sein?
Von Ulla Grünbacher
Frage: Ich bin seit 40 Jahre Mieterin einer unbefristeten Mietwohnung. Das Haus soll generalsaniert werden, Strom und Gas in dieser Zeit abgestellt werden. Die meisten Mieter sind bereits ausgezogen, denn wahrscheinlich wird das Haus abgerissen. Der Eigentümer bietet mir eine Ablöse und eine Ersatzwohnung an, wenn ich ausziehe. Wie hoch soll die Ablöse sein?
Rechtsanwältin Simone Maier-Hülle: Zunächst ist festzuhalten, dass ein Abbruch des Hauses ohne zuvor ein Einvernehmen mit Ihnen als Mieterin erzielt zu haben, nicht leicht möglich ist. Für eine Kündigung durch den Eigentümer bedarf es gegenständlich wohl zunächst eines Interessenbescheids der zuständigen Behörde und außerdem muss auch gesichert sein, dass Ihnen ein adäquates Ersatzobjekt, das für Sie auch leistbar sein muss, zur Verfügung gestellt wird.
Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Kündigung überhaupt erfolgreich sein. Erfahrungsgemäß haben Bauträger aber ein Interesse daran, die Wohnung einvernehmlich zurückzubekommen – hierfür wird oftmals eine Ablösevereinbarung getroffen. Zur Abwicklung einer solchen Vereinbarung empfiehlt es sich jedenfalls, rechtliche Unterstützung einzuholen.
Höhe der Ablöse
Faktoren, die auf die Höhe einer Abschlagszahlung Einfluss nehmen können, sind beispielsweise die Lage der Wohnung, das Alter des Mieters oder wie viele Parteien noch im Haus wohnen. Von maßgeblichem Einfluss ist aber wohl immer der Umstand, wie dringlich der Bauträger die Wohnung zur freien Verfügung benötigt. In der Regel sind bei derartigen Projekten die gesamt anfallenden Kosten bereits wohlüberlegt durchkalkuliert – auch Ablösezahlungen sind hier mit einberechnet.
Höhe der Ablöse von vielen Faktoren abhängig
Aus Sicht des Bauträgers sollte der Ausmietungsprozess zügig abgewickelt werden, da etwaige Verzögerungen bei den Verhandlungen aufgrund steigender Baukosten zu einer Verringerung des eigenen Gewinns führen können.