Wirtschaft

Hürdenlauf zum Banken-Begräbnis

Die "harte Elke": Ihre Unnachgiebigkeit gegenüber Banken brachte Elke König diesen Spitznamen ein – noch als Chefin der deutschen Bankenaufsicht (Bafin). Im Moment muss König, die seit März 2015 Chefin der europäischen Bankenabwicklung ist, eher streng mit den Finanzministern sein: Diese konnten sich bei ihrem Treffen am Wochenende noch immer nicht auf eine Überbrückungsfinanzierung für den Abwicklungsfonds einigen.

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Die Situation klingt paradox: Schließlich soll gerade die Abwicklungsbehörde verhindern, dass der Steuerzahler zum Handkuss kommt, wenn eine Bank pleitegeht. Nicht die Staaten, sondern die Eigentümer und Gläubiger der strauchelnden Bank müssen künftig bluten. Erst wenn diese rasiert wurden und das Geld nicht reicht, wäre der Abwicklungsfonds die "letzte Verteidigungslinie", sagte König vor der Konferenz der Finanzmarktaufsicht (FMA) in Wien zu Journalisten: "Wir gehen in unserer Planung grundsätzlich davon aus, dass der Fonds nicht angetastet wird."

Diesen Topf müssen die Banken selbst befüllen – in acht Jahren sollen 55 Milliarden Euro drin sein. Das Problem: Die erste Einzahlung ist im Jänner 2016 fällig, dann müssen Österreichs Banken etwa 180 Millionen Euro überweisen. König erwartet zwar nicht, nach dem Start der Behörde von Abwicklungen überrollt zu werden. Für einen Notfall wäre aber zu wenig Geld vorhanden.

Pochen auf Zusage

Deshalb kommen die Finanzminister ins Spiel. Sie sollen eine Überbrückungsfinanzierung garantieren. Einige Länder wollen den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM für eine Kreditlinie anzapfen. Andere plädieren für direkte Haftungszusagen der Staaten, andere würden das Geld lieber über den Kapitalmarkt beschaffen. "2013 hat es eine klare Zusage der Staaten gegeben", erinnerte König. "Ich will Ende des Jahres eine Kreditlinie haben, die uns im Fall der Fälle ohne jede Bedingung zur Verfügung steht."

Eine Rüge gibt es auch für jene Länder, die noch nicht die EU-Richtlinie für die Abwicklung von Banken umgesetzt haben. Damit fehlten der Behörde wichtige Instrumente. "Wenn Sie den Installateur rufen, wollen Sie auch, dass er den Werkzeugkoffer bei sich hat", sagte König. In Tschechien, Italien, Litauen, Rumänien und Luxemburg sei bisher gar nichts geschehen, erfuhr der KURIER am Rande der Konferenz. Dabei war der Stichtag für das Gesetz schon am 1. Jänner 2015. Österreich war hier vorbildlich – hatte wegen der HETA-Abwicklung aber auch Grund zur Eile.

Stichwort HETA: Um für die Abwicklungskosten auf den europäischen Fonds zu schielen, ist es zu spät. Die HETA wird zwar nach EU-Regeln, aber unter FMA-Verantwortung abgewickelt. Damit die EU-Behörde zuständig wäre, hätte die HETA per 1. Jänner 2016 noch eine aufrechte Banklizenz haben müssen.

"Doppelt geprügelt"

Rechtlich heikel ist bei der Abwicklung die Gleichbehandlung der Gläubiger. Fix ist: Aktionäre werden als Erste geschnitten, dann sind Nachrang-Anleihen an der Reihe. Spareinlagen unter 100.000 Euro sind tabu. Wo darüber hinaus Schluss gemacht wird, sagte König nicht: "Dazu würden wir uns nie äußern." Sie gibt aber zu bedenken, dass der Schaden groß wäre, wenn die Einlagen von Klein- und Mittelbetrieben geschnitten würden.

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Die Chefin der EU-Bankenaufsicht, Danièle Nouy, kündigte in Wien an, die vielen nationalen Ermessensspielräume in der Bankaufsicht zu begrenzen. 150 Besonderheiten stünden gerade auf dem Prüfstand.

"Wir werden doppelt geprügelt", klagte indes Erste-Chef Andreas Treichl: Die Nullzinspolitik der Notenbank EZB bewirke, dass Geschäftsbanken kaum Gewinne machen. Zugleich werfe ihm die Aufsichtsbehörde EZB vor, dass sein Geschäftsmodell nicht profitabel genug sei.