Homeoffice: Firmen-Datenverbindung nur für berufliche Nutzung
Von Johanna Hager
Im Homeoffice arbeiten und sich dank der neu geschaffenen Regeln in einem Abwasch das Streaming-TV-Programm am Abend kostenfrei zu sichern, spielt sich nicht. Die Wirtschaftskammer (WKÖ) hat am Donnerstag betont, dass die Arbeitgeber zwar die digitalen Arbeitsmittel fürs Heimbüro inklusive Datenverbindung zu Verfügung stellen müssen - die vorgeschriebene Vergütung hängt aber unter anderem vom Anteil der privaten Nutzung ab.
"Wie hoch die Vergütung ist, hängt von vielen Faktoren ab und ist von Fall zu Fall anders“, erläuterte Rolf Gleißner, der Leiter der Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit in der WKÖ in einer Aussendung. „Denn es kommt auf die tatsächlichen Kosten an, den Anteil der Privatnutzung dieser Mittel, allfällige Überzahlungen für bestimmte Zwecke, et cetera.“
Auch bestehe "keine Pflicht für Unternehmen, Homeoffice anzubieten“. Konkret sollte nach § 6 der Notmaßnahmenverordnung die berufliche Tätigkeit „vorzugsweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen, sofern dies möglich ist und Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber Einvernehmen finden“.
Nach der Einigung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung (IV) klangen die Arbeitgeberverbände - WKÖ und IV - am Donnerstag nicht recht Homeoffice-euphorisch. Die IV hatte bei einer Pressekonferenz am Vormittag hervorgehoben, dass es sich nach der Einigung um eine gutes "Kriseninstrument“ handle, das einmal bis 2023 gelte. 2022 werde dieses aber evaluiert, ob es auch für Nicht-Krisenzeiten praktikabel sei.