Wirtschaft

OGH reduziert Strafe für Ex-Libro-Chef Rettberg

Diese Entscheidung haben sich die fünf Richter des Obersten Gerichtshofes (OGH) nicht leicht gemacht. Nach mehr als vier Stunden Beratung verkündete OGH-Senatspräsident Hans-Valentin Schroll am Donnerstagnachmittag die brisante Entscheidung im Libro-Verfahren: Die Verurteilung von Ex-Libro-Boss André Rettberg und von Ex-Finanzvorstand Johann Knöbl wegen Untreue durch das Landesgericht Wiener Neustadt ist zu Recht erfolgt. Durch die Ausschüttung einer Sonderdividende (10 Millionen Euro) an die Libro-Mutter UD-AG haben sie die damalige Libro AG geschädigt und die ihnen eingeräumte Verfügungsmacht über fremdes Vermögen missbraucht. Aber aufgrund der überaus langen Verfahrensdauer von zwölf Jahren reduzierte der OGH die Strafe für Rettberg von dreieinhalb Jahren Haft auf ein Jahr auf Bewährung und die vier Jahre Haft von Knöbl auf 18 Monate bedingt. Die Urteile gegen den mitangeklagten Ex-Libro-Aufsichtsratschef Kurt Stiassny und den Wirtschaftsprüfer Bernhard Huppmann wurden wegen krasser Fehler aufgehoben. Die Vorwürfe gegen sie müssen in einem neuen Verfahren geklärt werden.

Gesellschaft geschädigt

Der Argumentation der Verteidiger von Rettberg und Knöbl, dass durch die Ausschüttung der Sonderdividende kein Schaden entstanden sei, weil das Geld an die Alleingesellschafterin (Mutter) floss, quasi nur von einer Konzern-Tasche in die andere, schmetterten die Höchstrichter ab. Das Vermögen der Libro AG und das ihrer Mutter UD-AG sei strikt zu trennen gewesen.

„Das Vermögen der Libro AG stellt somit für die Alleinaktionärin fremdes Vermögen dar“, so die Richter. Beim Tatbestand der Untreue sei der unmittelbare Schaden der Gesellschaft und nicht der Gesellschafter ausschlaggebend. Die Ausschüttung sei unzulässig gewesen und die Libro AG durch die beiden Vorstände vorsätzlich geschädigt worden.

Indes hat Rettberg eine achtmonatige Haftstrafe wegen versuchter betrügerischer Krida bereits verbüßt.