Wirtschaft

Uns ist heiß: Dürfen wir nach Hause gehen?

Österreich schwitzt. Tropische Temperaturen haben das Land erreicht. Wir fühlen uns schlapp, unsere Arbeit ist fehleranfällig. Wir sehnen uns nach "hitzefrei"!

So einfach ist es allerdings nicht. Denn eine gesetzliche Grundlage auf Freizeit, wenn die sommerliche Temperatur zu hoch ist, gibt es nicht. Der Arbeitgeber muss aber darauf achten, dass die Beschäftigten der Hitze nicht schutzlos ausgesetzt sind.

Welche Vorschriften gibt es für Temperaturen am Arbeitsplatz?

Nach der Arbeitsstättenverordnung soll die Temperatur in Arbeitsräumen grundsätzlich nicht über 25 Grad Celsius liegen. Bei Arbeiten "mit geringer körperlicher Belastung" muss die Raumtemperatur zwischen 19 und 25 Grad betragen. Beschäftigte müssen aber auch bei Temperaturen von bis zu 35 Grad und mehr arbeiten. Der Arbeitgeber muss dann Schutzmaßnahmen ergreifen.

https://images.kurier.at/46-56714441.jpg/42.344.904 dpa/ Lukas Schulze Hitze lässt Wasserverbrauch hochschnellen ARCHIV - ILLUSTRATION - Leitungswasser läuft am 08.03.2013 in Hannover (Niedersachsen) in ein Glas. Die Hitze mit Temperaturen um die 30-Grad-Marke hat den Wasserverbrauch auf Spitzenwerte klettern lassen. Dennoch muss keiner Angst haben, dass der Hahn trocken bleibt. Foto: Lukas Schulze/dpa (zu lni: "Hitze lässt Wasserverbrauch hochschnellen" vom 25.07.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Welche Maßnahmen?

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz schreibt vor, dass die Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit nicht beeinträchtigt werden dürfen. Direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen muss beispielsweise mit Jalousien vermieden werden. Auch alle wärmestrahlenden Flächen sind abzuschirmen. In manchen Fällen können auch Duschen zur Verfügung gestellt werden. Sind keine Klima- oder Lüftungsanlagen vorhanden, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Temperatur durch andere Maßnahmen gesenkt wird (z.B.: Bereitstellung von Ventilatoren und alkoholfreien Getränken).

Sind Arbeitgeber verpflichtet, Klimaanlagen zu installieren?

Nein. Das Gesetz sieht die Installation von Klimaanlagen nicht vor.

Was können Schwangere tun?

Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass werdende und stillende Mütter keinen Gefahren ausgesetzt sind. Dazu zählt laut Mutterschutzgesetz auch die "schädliche Einwirkung von Hitze". Kann der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen (z.B.: Raumtemperatur) nicht ändern, haben Schwanger und stillende Mütter ein Recht auf Freistellung.

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Wie schützen sich Menschen, die im Freien arbeiten?

Hitze gilt als Schlechtwetter. Das regelt das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz. Ab 35 Grad muss ein kühlerer Alternativarbeitsplatz gefunden werden, oder das Arbeiten im Freien wird eingestellt. In Absprache mit dem Betriebsrat obliegt die Entscheidung dem Arbeitgeber.

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