Wirtschaft

EU-Gericht lehnt Steuerverfahren gegen Starbucks ab

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) kippt in einem Urteil eine EU-Steuernachforderung von bis zu 30 Millionen Euro an Starbucks wegen illegaler Steuervorteile. Das erklärten die Richter des zweithöchsten europäischen Gerichts am Dienstag in Luxemburg.

Vorwurf der Gewinnverlagerung

Die Kaffeehauskette hatte einer Entscheidung der EU-Kommission von 2015 zufolge in den Niederlanden zu wenig Steuern gezahlt. Starbucks soll nach Meinung der EU-Behörde Gewinne innerhalb der Konzerne verlagert haben, um Abgaben an den Fiskus zu sparen.

Das Land gab den komplexen Transaktionen mit Steuervorbescheiden ihren Segen. In einem ähnlichen Steuerfall der Kommission gegen Fiat Chrysler lehnte der EuG die Klage des Unternehmens allerdings ab. Gerichtlich dagegen vor gingen auch die Niederlande und Luxemburg.