"Eklat" um Betriebsratswahl bei Anton Paar Gmbh
Die Geschäftsführung der Anton Paar GmbH hat noch am Montag beim Zivilgericht in Graz eine einstweilige Verfügung erwirkt, die eine Abhaltung einer Betriebsratswahl morgen, Dienstag, nun untersagt. Darüber informierte das Unternehmen Montagabend auf Nachfrage der APA. Als Grund wurden vom Gericht die Covid-19-Bestimmungen genannt.
"Keine Verhinderung"
"Keinesfalls versucht das Unternehmen die Wahl eines Betriebsrates zu verhindern", vielmehr würden vom Gesetzgeber Wahlen zur Mitarbeiterinteressensvertretung bis längstens 31. Oktober 2020 untersagt. "Dies sollte auch den Funktionären der GPA bekannt sein, nachdem sie an der Gesetzgebung im Nationalrat selbst mitgewirkt haben", hieß es in der Aussendung des Unternehmens. Auf die Regelung habe Anton Paar im Vorfeld hingewiesen, doch das sei ignoriert worden.
Laut der Geschäftsführung sei ein von der Gewerkschaft eingebrachter Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Geschäftsleitung der Anton Paar GmbH, es zu unterlassen, in die Wahl eines Angestelltenbetriebsrates einzugreifen, vom Gericht am Montag abgewiesen worden.
Verwunderung
Die Firmenchefs zeigten sich "verwundert über den Versuch der GPA, die Einhaltung des betreffenden Gesetzes durch das Unternehmen zu verhindern". Die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Wahl einer Mitarbeitervertretung würden vom Unternehmen selbstverständlich und vollinhaltlich respektiert. Man habe "zu keinem Zeitpunkt versucht in diese Rechte einzugreifen". Die Geschäftsführung sei erleichtert, "dass durch diese gerichtliche Klarstellung, die Gesundheit der mehr als 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Kinder im Betriebskindergarten gewährleistet werden kann".