Einigung bei EU-Kurzarbeiterprogramms SURE
Die EU-Staaten haben sich auf Details des angekündigten Kurzarbeiterprogramms "Sure" geeinigt, das in der Coronakrise Jobs retten soll. Dies teilte der Rat der EU-Staaten am Freitag mit. Vorgesehen ist, dass die EU-Kommission mit Garantien aus den Mitgliedsstaaten bis zu 100 Mrd. Euro Schulden am Kapitalmarkt aufnimmt und das Geld dann als preiswerte Kredite für Kurzarbeiterhilfen an EU-Staaten weitergibt.
Abgedeckt werden können Kosten seit dem 1. Februar.
Sure ist Teil des 500-Milliarden-Euro-Pakets, das die EU-Finanzminister Anfang Februar ausgehandelt hatten. Die Staats- und Regierungschefs hatten das Paket bereits gebilligt und vorgegeben, dass alle Hilfen ab 1. Juni bereit stehen sollen. Im Falle von Sure müssen die EU-Staaten zusammen 25 Milliarden Euro an Garantien hinterlegen, damit die EU-Kommission die 100 Milliarden Euro am Kapitalmarkt leihen kann. Die Garantiesumme wird nach der Wirtschaftsleistung der EU-Staaten aufgeteilt. Deutschland als größte Volkswirtschaft der EU übernimmt den größten Anteil.
Hilfe für stark betroffene Staaten
Gedacht sind die Hilfen aber vor allem für diejenigen EU-Staaten, die von der Pandemie und der Wirtschaftskrise am stärksten betroffen sind und die wegen hoher Verschuldung selbst nicht so günstige Konditionen am Kapitalmarkt bekommen wie die EU-Kommission. Dazu zählen zum Beispiel Italien und Spanien. Die Hilfen müssen bei der Kommission beantragt und vom Rat der Mitgliedsstaaten freigegeben werden.
Verfügbar werden die Hilfen, sobald alle EU-Staaten die geforderten Garantien hinterlegt haben. Nach Einschätzung von Diplomaten könnte dies etwas länger dauern als bis zur gewünschten Frist zum 1. Juni. Das Programm soll bis 31. Dezember 2022 laufen.
Das "Sure"-Programm gehört zu den drei "Sicherheitsnetzen", welche die EU wegen der massiven wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht hat. Der Umfang dieser Hilfsmaßnahmen beläuft sich auf insgesamt 540 Milliarden Euro.
Am Rande des Treffens der europäischen Finanzminister am Nachmittag will der Gouverneursrat des Euro-Rettungsfonds ESM auch ein Programm zur Unterstützung von Mitgliedstaaten endgültig beschließen. Dabei geht es um mögliche vorbeugende Kreditlinien von bis zu 240 Milliarden Euro. Das dritte Programm hilft Firmen mit Krediten der Europäischen Investitionsbank (EIB) von bis zu 200 Milliarden Euro und soll auch demnächst starten.
Die Verordnung für das Kurzarbeit-Programm muss nach der Einigung der EU-Botschafter noch im schriftlichen Verfahren von den Hauptstädten bestätigt werden. Dies soll laut dem EU-Rat bis zum 19. Mai erfolgen.