Wirtschaft

Echte Härte beim Härtefallfonds: Kammer lässt eigene Mitglieder prüfen

Tausende Selbstständige werden derzeit im Auftrag ihrer eigenen Interessensvertretung „gefilzt“. Der Grund: Die Wirtschaftskammer (WKO) beauftragte die Wirtschaftsprüfer von EY (Ernst & Young) mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolle der Auszahlungen aus dem von ihr abgewickelten Härtefallfonds. Dieser von Steuergeld gespeiste Corona-Soforthilfe-Fonds unterstützte Ein-Personen- und Kleinstunternehmen, die wegen der Corona-Krise in finanzielle Not geraten waren. Maximal 2.000 Euro konnte ein Betrieb pro Betrachtungszeitraum recht unbürokratisch beantragen.

Dies tat auch Paul Fried, der als Projektmanager selbstständig tätig ist, im Lockdown plötzlich ohne Auftrag dastand und das Geld zur Überbrückung bitter nötig hatte. Der Niederösterreicher staunte nicht schlecht, als er jetzt von EY aufgefordert wurde, sämtliche Nachweise für Umsatzeinbruch und Kostenunterdeckung nachzureichen. Nicht die Nachweispflicht selbst überraschte ihn – die steht in den Richtlinien und ist für ihn selbstverständlich – sondern die Art und Weise, wie diese erbracht werden muss.

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Bürokratiemonster

Das Prüfverfahren entpuppt sich als Bürokratiemonster. So müssen sämtliche Nachweise für jeden Betrachtungszeitraum einzeln erbracht werden, der Fragebogen zu den Firmendaten enthält 110 (!) Punkte. (siehe Faksimile unten) „Allein für die Auswertungen, die der Steuerberater pro Betrachtungszeitraum machen musste, brauchte er zwei volle Tage“, erzählt Fried den KURIER. Was den Unternehmer noch mehr aufregte, war das knappe Zeitlimit von gerade einmal zwei Wochen. Der Abgabetermin fiel bei ihm noch dazu mitten in die Osterferien, wo er eigentlich ein paar freie Tage mit der Familie genießen wollte.

Drohung

Doch Fehler durfte keiner passieren. Wird ein Detail vergessen und falsch eingereicht, müssen sämtliche aus dem Härtefallfonds bezogene Förderungen wieder zurückgezahlt werden. „Was soll diese Drohung den eigenen Mitgliedern gegenüber?“, versteht Fried die aus seiner Sicht unnötige Härte beim Prüfverfahren nicht. „Die WKO schröpft hier die Kleinstunternehmer, die diese Auswertung gar nicht selbst machen können“.

Fried ist kein Einzelfall, allein bei seinem Steuerberater würden zwei weitere EY-Prüffälle zur Bearbeitung liegen. Durch die zusätzlichen Steuerberatungskosten dürfte bei einigen Betroffenen vom Hilfsgeld also nichts mehr übrig bleiben.

Von Corona-Maßnahmen besonders betroffene Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen konnten bis Ende März 2022 in vier unterschiedlichen Phasen jeweils bis maximal 2.000 Euro Soforthilfe beantragen

2,17 Milliarden Euro flossen bis Ende 2021 aus dem   Fonds an die Antragssteller

1,78 Millionen Anträge Mehr als 2 Millionen wurden   bei der Wirtschaftskammer eingereicht, 1,78 Millionen davon positiv erledigt

Repräsentative Stichproben

Die WKO bestätigt auf Anfrage „derzeit laufende Überprüfungen“ durch EY entsprechend der Richtlinien des Härtefallfonds. Man handle hier aber nicht eigenmächtig, sondern im gesetzlichen Auftrag, wird betont. Bei den Überprüfungen handle es sich um „repräsentative Stichproben“. Bis Ende 2021 wurden 1,78 Millionen Anträge positiv erledigt. Förderungsbezieher müssten auf Anfrage alle Auskünfte erteilen, die mit der Förderung im Zusammenhang stehen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, seien sämtliche Förderungen zurückzuzahlen, heißt es.

Wie viel EY für den Auftrag erhält, vermag die Kammer noch nicht zu beziffern. „Die Höhe der Kosten ist vom weiteren Verlauf und Aufwand der Prüfung abhängig“. Angesichts vieler mit der Bürokratie überforderter WKO-Mitglieder dürfte der Aufwand recht hoch sein.

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