Wirtschaft

Dritte Piste am Flughafen Wien: Zurück an den Start

Flughafen-Wien-Vorstand Günther Ofner kam mit einer violetten Krawatte, in zufälliger Anlehnung an die Talar-Aufschlagfarbe der Verfassungsrichter, gratulierte seinem Anwalt Christian Schmelz (Kanzlei Schönherr) per Handschlag zum Erfolg und ging mit dem Lächeln eines Siegers aus den ehrwürdigen Hallen des Höchstgerichts.

Denn: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) unter Vorsitz von Gerhart Holzinger hat die Untersagung des Baues einer dritten Start- und Landepiste in Wien-Schwechat durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG)aufgehoben. Mit der Begründung: mehrfache grobe Verkennung der Rechtslage, Willkür und Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Jetzt heißt es zurück an den Start. Der Fall muss erneut vor dem Bundesverwaltungsgerichthof verhandelt werden.

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"Es ist ein guter Tag für den Wirtschaftsstandort und das Projekt dritte Piste hat nun eine neue Chance", sagt Ofner zum KURIER. "Ich sehe derzeit keine Gründe, die eine Genehmigung einer dritten Piste entgegenstehen."

Auch wenn es zu einem positiven Erkenntnis des BVwG komme, sei es nicht auszuschließen, dass Gegner mit anderen Begründungen die Höchstgerichte anrufen, meint Ofner. Er rechnet damit, dass es noch mehrere Jahre dauern wird, bis endgültig Rechtssicherheit herrscht.

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Starke Ansage

Für diesen zweiten Durchgang haben die Verfassungsrichter den Verwaltungsrichtern klare Vorgaben gemacht. Es sei zwar der Umweltschutz bei der Abwägung des Projektes einzubeziehen, aber aus dem Bundesverfassungsgesetz ist kein absoluter Vorrang von Umweltinteressen abzuleiten. Der von den Verwaltungsrichtern fälschlicherweise gegen das Projekt ins Feld geführte globale Klimaschutz (CO2-Emissionen) sei eine völkerrechtliche Verpflichtung, aber innerstaatlich nicht anwendbar und finde im Luftfahrtgesetz keine Anwendung.

Außerdem fallen die Luftfahrzeug-Betreiber und nicht die Flughäfen in das Geltungsrecht des Emissionszertifikate-Gesetzes.

Auch seien die Emissionen falsch berechnet worden. So sind bei einem Flug von Wien nach New York die Emissionen des gesamten Fluges dem Flughafen Wien angelastet worden. Laut Verfassungsgericht dürfen aber nur die Emissionen bei Start und Landung herangezogen werden. Holzinger fügte auch hinzu, dass die höchsten Emissionen nicht bei Start und Landung, sondern beim Flug mit Reisegeschwindigkeit ausgestoßen werden.

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Indes bricht der VfGH-Präsident Holzinger eine Lanze für das Verwaltungsgericht. Die aufgehobene Entscheidung sei keinesfalls von irgendwelchen Interessen oder moralischem Fehlverhalten geleitet gewesen. Im einem Rechtsstaat sei eine Urteilsaufhebung durch ein Höchstgericht ein normaler Vorgang.