Wirtschaft

Der Speicher, der die Künstler nährt

Künstler sollen ihre kreative Schöpfung fair abgegolten bekommen – da sind sich alle einig. Nur wie? Über diese Frage geraten sich der Handel und die Verwertungsgesellschaften der Künstler regelmäßig in die Haare.

Der Stein des Anstoßes, seit gut 30 Jahren: Auf Medien, die für Kopien verwendet werden können, wird eine Abgabe eingehoben. 1980 waren das primär Audiokassetten. Seither hat sich die Speichertechnik rasant weiterentwickelt – und den Verwertungsgesellschaften sind Einnahmen weggebrochen.

Deshalb wurde die Urheberrechtsabgabe ausgeweitet: Auf CD-Rohlinge, USB-Sticks, MP3-Player oder Festplattenrekorder zahlen Konsumenten die "Leerkassettenabgabe" bereits. Auch Drucker, Scanner und Kopiergeräte sind in Österreich teurer als in anderen Ländern, weil Ende der 1990er die Reprografievergütung eingeführt wurde (siehe Grafik unten).

15 Prozent Einbußen

Vielen Konsumenten ist das gar nicht bewusst. Andere weichen aus, indem sie die Produkte jenseits der Grenze einkaufen oder bestellen. Österreichs Elektrohändler sehen ihr Geschäft wegbrechen. "Ich verkaufe nur ein Drittel der Drucker von früher, wenn überhaupt", sagt Thomas Schöfmann, Geschäftsführer von Conrad Electronics. Noch ärgere Einbußen befürchten die Händler, wenn die Festplatten- oder Speichermedienabgabe noch dazukommt. Eigentlich müssten sie diese seit Oktober 2010 auf Computer, Laptops, Tablets oder MP3-fähige Handys einheben. Allerdings wird das seit Jahren vor Gericht bekämpft. Das Kernargument: Diese Geräte würden als Arbeitsgeräte eingesetzt und nicht primär für das Speichern und Kopieren verwendet. Der Oberste Gerichtshof hat jedoch kürzlich einen Schwenk vollzogen: Die Technik und das Nutzerverhalten hätten sich geändert, eine neue Prüfung sei nötig. Deshalb zurück an den Start – an die Erstinstanz.

Die AustroMechana, die die Abgabe für die Künstler einhebt, sieht sich dadurch im Aufwind. Denn auch Kulturminister Josef Ostermayer bezeichnet die Festplattenabgabe als "realistischste Variante" . Der Handel hingegen ist in Aufruhr: Einzelne Produkte würden um 5 bis 30 Prozent teurer. Ulrich Fuchs, Obmann des Maschinenhandels in der Wirtschaftskammer, schätzt, dass bis zu 2000 von 19.000 Jobs verloren gehen könnten. Wenn die Kunden auf ausländische Onlinehändler ausweichen, drohten Umsatzrückgänge von 15 Prozent oder 135 Mio. Euro. Damit würden am Ende die Künstler und die Händler durch die Fingern schauen.

Sonderfall Amazon

"Es wäre zu wünschen, dass der Handel das System endlich akzeptiert", sagt hingegen AustroMechana-Abteilungsleiter Paul Fischer zum KURIER. Einige Händler würden die Festplattenabgabe bereits seit 2010 abführen. "Wir hoffen, dass der Gesetzgeber jetzt reagiert und rasch Rechtsklarheit schafft." Der nächste Schritt könnten Inhalte sein, die online abgelegt sind – Stichwort Cloud Computing. Das zu erfassen sei innerhalb der EU "kein allzu großes Problem". Im abgelaufenen Jahr hat AustroMechana rund 6,4 Mio. Euro Abgabe auf Speichermedien eingenommen – 2005 waren es 17 Mio. Euro. Mit der Festplattenabgabe könnten gesamt 20 bis 30 Mio. Euro anfallen, schätzt Fischer. Dass Kaufkraft abfließt, lässt er nicht gelten. Auch Versandhändler seien "klar zahlungspflichtig".

Ein Sonderfall ist Amazon: Der Versandriese bleibt die Abgaben seit 2007 schuldig, weil er das System vor EU-Gerichten bekämpft.

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