Wirtschaft

Coronavirus: Neue Flugverbote, Grenzkontrollen und Hilfspakete

Außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Schließlich kommt es nicht alle Tage vor, dass die Regierung, angeführt von Bundeskanzler Sebastian Kurz, gemeinsam mit Innenminister Karl Nehammer und Gesundheitsminister Rudolf Anschober, an einem Freitagabend um 20 Uhr zu einer Pressekonferenz lädt. Aber in Zeiten des Corona-Virus ist vieles anders – sowohl die Uhrzeit, als auch die neuen Maßnahmen, die zur Bekämpfung des Coronavirus vorgestellt wurden.

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Ab sofort werden keine Direktflüge mehr in die besonders betroffenen Gebiete Iran, Südkorea sowie in die beiden norditalienischen Städte Mailand und Bologna durchgeführt. An der Grenze zu Italien finden „punktuelle Gesundheitschecks“ statt. Und Drittstaatsangehörige, die aus bestimmten Gegenden Chinas, aus dem Iran und Südkorea einreisen wollen, müssen Atteste von Ärzten vorlegen, die bestätigen, dass sie nicht infiziert sind.

„Die Lage hat sich deutlich verschärft, mit den Maßnahme soll die Ausbreitung des Virus in Österreich eingedämmt werden“, begründete Kanzler Sebastian Kurz. Die Maßnahmen sollen vorerst auf zwei Wochen beschränkt werden.

An der Grenze zu Italien werde ab nächster Woche Gesundheitspersonal je nach Kennzeichen entscheiden, ob Fieber gemessen wird. Gesundheitsminister Rudolf Anschober verwies darauf, dass die Zahl der Infektionen vor allem im Iran „drastisch gestiegen“ sei und auch Italien bereite zunehmend Sorgen.

AUA: 7.000 in Kurzarbeit

Die Regierung stellt sich weiters auf Kurzarbeit in einer Reihe von Branchen ein, insbesondere in der Luftfahrt, im Tourismus oder der Holzindustrie in Kärnten. Am Freitag kündigte als erstes Unternehmen die AUA an, wegen des Coronavirus vorsorglich alle 7.000 Beschäftigten beim AMS zur Kurzarbeit anzumelden. Wer genau in Kurzarbeit geschickt wird, solle mit dem Betriebsrat festgelegt werden. Jetzt müsse geklärt werden, welche Form der Kurzarbeit für welche Beschäftigungsgruppe sinnvoll sei, so AUA-Sprecher Peter Thier.

„Es kann Beschäftigungsgruppen geben, die von Kurzarbeit stärker betroffen sind als andere.“ Zeitpunkt, Umfang, Ausmaß und Dauer müssten noch vereinbart werden. „Das werden wir in den nächsten zwei Wochen mit dem Betriebsrat besprechen.“ Frühestmöglicher Zeitpunkt sei der 1. April, hieß es Freitagabend.

Die Lufthansa-Gruppe (AUA, Swiss, Eurowings) hat währenddessen beschlossen, die Kapazitäten in den nächsten Wochen um bis zu 50 Prozent zu reduzieren. Der Branchenverband IATA schätzt den Airline-Umsatzrückgang im Passagiergeschäft auf 56 bis 102 Milliarden Euro.

Auch beim Flughafen Wien wird Kurzarbeit in Erwägung gezogen. Im Normalfall müssen Arbeitgeber sechs Wochen vor dem geplanten Beginn der Kurzarbeit mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) Kontakt aufnehmen. Nach einer Beratung zwischen AMS und Betrieb sowie allenfalls Betriebsrat muss, laut Arbeiterkammer (AK), eine „Kurzarbeitsvereinbarung abgeschlossen werden, der die zuständigen Gewerkschaften zustimmen müssen“. Die Dauer der Kurzarbeit ist auf höchstens sechs Monate beschränkt. Liegen die Voraussetzungen für die Kurzarbeit weiterhin vor, dann können laut AK weitere Verlängerungen von jeweils maximal sechs Monaten beantragt werden. Insgesamt darf eine Kurzarbeit aber höchstens 24 Monate dauern.

Die Gehaltseinbußen werden teilweise vom AMS ausgeglichen. Das dafür nötige AMS-Budget müsste jedoch aufgestockt werden. Für 2020 sind 20 Millionen Euro vorgesehen. Nötig wären 150 Millionen Euro, sagt die AK.

Hilfe für Hoteliers

Fix ist schon, dass die Regierung den heimischen Hoteliers finanziell unter die Arme greifen wird. Und zwar mit einem Haftungspaket im Volumen von 100 Millionen Euro, das kommenden Mittwoch im Ministerrat abgesegnet werden soll. Hoteliers, die nachweislich aufgrund des Coronavirus in eine finanzielle Schieflage geraten sind, können bei ihrer Hausbank um einen Kredit und bei der Österreichischen Tourismusbank ÖHT um eine Haftungszusage ansuchen.