Wirtschaft

Causa Telekom: "Keine Tatwaffe und keine Leiche"

Früher fuhr er dicke Autos, wohnte in einer luxuriösen Dachwohnung und steckte seiner Tochter monatlich 5000 bis 6000 Euro Taschengeld zu. Heute sieht sich der Ex-Lobbyist Peter Hochegger, der im Strafprozess um die Telekom-Wahlkampfspende an das BZÖ (2006) zweieinhalb Jahre Haft ausfasste, in einem anderen Licht. "Ich habe früher in einem System mitgewirkt, das von Gier getrieben war", sagte Hochegger am Mittwoch bei einem doppelten Espresso im Gasthaus Adam, gleich neben dem Wiener Landesgericht. "Ich habe dazu beigetragen, dass meine Kunden, darunter Großkonzerne, viele Vorteile erlangten, teilweise zum Nachteil der Allgemeinheit." Er habe dazu die Nähe zur Politik gesucht und sei dafür zu Recht kritisiert worden, fügte der gebürtige Steirer und Wahl-Brasilianer hinzu.

"Es kann aber nicht sein, dass ich auf Basis einer Verleumdung des Haupttäters und Kronzeugen, Ex-Telekom-Vorstand Gernot Schieszler, in der BZÖ-Sache verurteilt werde, mit der ich nichts zu tun hatte", wetterte Hochegger. "Es gab in dem gesamten Verfahren keinen einzigen Beleg, dass ich involviert war." Vor Kurzem hat sein Verteidiger Karl Schön eine 77 Seiten starke Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof eingebracht. Tenor: Hochegger sei ein "Bauernopfer" und mangels Draht zum BZÖ gar nicht beteiligt gewesen. "Es ist ein Fehlurteil", behauptet Schön. "Es gibt weder eine Tatwaffe noch eine Leiche." Auch weise das Verfahren zahlreiche Mängel auf.

Indes sollen Schieszler und der geständige Ex-BZÖ-Abgeordnete Klaus Wittauer, die sich bestens kennen, die Wahlkampfspende (960.000 Euro) ausgeklügelt haben.

Reine Verleumdung?

Hochegger beantragt nun für sich einen Freispruch bzw. die Neuaustragung des Strafverfahrens. Dass er im Fall BZÖ nicht der Drahtzieher war, untermauere ein weiteres Indiz: Die Zahlungen der Telekom an das BZÖ bzw. zwei parteinahe Werbeagenturen sind nicht über seine Firma Valora oder Konten geflossen. Noch habe er, wie in den anderen Fällen ("Buwog"), eine Provision kassiert. Und: Dass der nimmersatte Berater der Melkkuh Telekom einen "unentgeltlichen Freundschaftsdienst" erwiesen hätte, glauben nicht einmal seine ärgsten Feinde. "Für einen solchen Auftrag hätte ich 200.000 bis 300.000 Euro kassiert", räumt Hochegger ein.

Bestritten wird auch, dass das BZÖ die Spende als Gegenleistung für die Telekom-freundliche Universaldienstverordnung erhalten habe. Diese sei damals längst umgesetzt worden – ohne Beitrag Hocheggers.

Vorwürfe bestritten

"Mein Mandant hat Hochegger nicht verleumdet, sondern war geständig", kontert Ewald Scheucher, Wittauers Verteidiger. Er habe nur ausgesagt, dass es ein Treffen im Wiener Café Landtmann gab, bei dem sich Hochegger bei Wittauer über die Loyalität einer der beiden Werbeagenturen erkundigte. Hochegger bestreitet das.

"Gernot Schieszler hat die Wahrheit gesagt", sagt sein Anwalt Stefan Prochaska. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass der OGH den Attacken Hocheggers folgen wird." Prochaska stellt Hochegger die Rute ins Fenster: "Wenn der OGH das Urteil bestätigt, werde ich Hochegger wegen Verleumdung anzeigen."