Bank haftet für Beratungsfehler
Von Ulla Grünbacher
Es war ganz anders geplant. Der ÖBB-Bedienstete und seine Frau wollten ihr Gartenhaus renovieren, zu diesem Zweck sollte ein Kredit aufgenommen werden.
Ein Arbeitskollege und Vermögensberater überredete den Mann, 103.195 Euro in Form eines zehnjährigen, endfälligen Fremdwährungskredits in japanischen Yen aufzunehmen. Als Tilgungsträger fungierte eine Lebensversicherung mit Veranlagung in US-Dollar. In Aussicht gestellt wurde, bei Rückzahlung sogar einen Überschuss zu kassieren.
Der finanzierenden Bank war das geplante Kreditmodell bekannt, der Vermögensberater und die Bank haben wiederholt zusammen gearbeitet, die Bank zahlte dem Vermittler 1548 Euro Provision.
Böses Erwachen
Die Bombe platzte nach zehn Jahren. Der Yen erlebte in dieser Zeit einen Höhenflug, damit ist gleichzeitig der buchmäßige Euro-Schuldenberg des Kreditnehmers gestiegen. Statt eines Überschusses wuchs die Schuld des ÖBB-Bediensteten auf satte 137.000 Euro und der Tilgungsträger stürzte ab: Er erreichte nur ein Viertel des erwarteten Wertes.
Klage
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nahm sich des Falls an und auf Anraten der VKI-Experten zahlte der Bankkunde lediglich jene Summe an die Bank, die bei einem normalen Abstattungskredit fällig gewesen wäre. Daraufhin klagte die Bank die fehlenden 54.000 Euro ein. Umgekehrt wendete der Kunde - unterstützt vom VKI - Schadenersatzansprüche in Höhe der Klagsforderung ein.
Das Gericht gab dem Bankkunden recht, die Klage der Bank wurde abgewiesen. Das Urteil in 1. Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Die Begründung laut Richterspruch: Der Bankmitarbeiter hätte den völlig uninformierten Kunden vor diesem Hochrisikogeschäft warnen müssen. "Bei derartigen Finanzkonstruktionen darf eine Bank nicht schweigen, wenn unbedarfte Laien Opfer von Vermittlern werden", betont VKI-Rechtsexperte Thomas Hirmke. "Das Gericht machte die Bank zu Recht für abenteuerliche Finanzierungskonzepte mitverantwortlich."
Richtungsweisend
Es ist neu, dass eine Bank haftet, bisher sind nur Vermittler von riskanten Währungsspekulationen in die Pflicht genommen worden.
Das Urteil ist richtungsweisend für alle Fremdwährungskredite, bei denen der Informationspflicht nicht ausreichend nachgekommen wurde. „Denn schon ein normaler Fremdwährungskredit ist hochriskant“, betont Hirmke – also auch ohne zusätzliches Währungsrisiko durch den Tilgungsträger in Dollar.
Der Konsumentenschützer warnt Betroffene, die Schadenersatz geltend machen wollen, vor Verjährung. Ab Erkennen des Schadens verbleiben drei Jahre Zeit, um diesen bei Gericht einzuklagen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann schon vor Laufzeitende auf Feststellung der Pflicht der Bank zum Schadenersatz klagen.
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