Wirtschaft

AvW-Opfer warten seit vier Jahren auf ihr Geld

Fünf Jahre nach dem Zusammenbruch des betrügerischen Kärntner Finanzkarussells AvW wurde Ex-Prokurist Harald K. zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Untreue verurteilt. Er gestand, diverse Wertpapiergeschäfte zum Nachteil von AvW durchgezogen zu haben. Schaden: rund 1,3 Millionen Euro.

Indes sitzt Ex-AvW-Boss Wolfgang Auer-Welsbach schon vier Jahre wegen Betruges in Haft, er hat für einen Schaden in Höhe von 450 Millionen Euro acht Jahre ausgefasst. Doch der gesamte Schaden des AvW-Bankrotts dürfte am Ende des Tages deutlich höher ausfallen. Denn: In den beiden Konkursverfahren der AvW Gruppe AG und AvW Invest AG wurden mittlerweile 19.000 Forderungen in Höhe von insgesamt 1,11 Milliarden Euro angemeldet. Das bestätigt Masseverwalter Gerhard Brandl dem KURIER. Viele geschädigte Genussschein-Zeichner haben ihre Schadenersatzansprüche doppelt, also in den beiden getrennt geführten Insolvenzverfahren angemeldet.

"Beide Gesellschaften haften solidarisch für den Anlegerschaden, sie bildeten eine wirtschaftliche Einheit", erklärt Anlegeranwalt Erich Holzinger. "Ich habe daher die Forderungen meiner rund 2000 Mandanten in beiden Verfahren angemeldet, weil sie nur so aus beiden Konkursmassen Geld erhalten können." Im Massetopf der AvW Gruppe liegen derzeit 45,7 Millionen Euro und im Topf der AvW Invest rund 27,3 Millionen.

Obwohl das Konkursverfahren bereits im Mai 2010 eröffnet wurde, ist noch kein Cent an die Opfer geflossen. Der Grund: Die Anlegeranwälte und der Masseverwalter prozessieren seit Jahren. Der wichtigste Musterprozess liegt nun beim Obersten Gerichtshof. Dieser muss klären, ob die Anleger einen Forderungsanspruch in Höhe ihres investierten Geldes oder in Höhe des letzten veröffentlichten Kurses der AvW-Genussscheine (3275 Euro) im Oktober 2008 haben. Das Oberlandesgericht Graz vertritt die Letzt-Kurs-Variante.

"Wir sind aber der Ansicht, dass den Anlegern nur das Kapitel zusteht, das sie tatsächlich in die Genussscheine investiert haben, plus Ausgabeaufschlag und Zinsen", sagt Insolvenzverwalter Brandl. "Denn Auer-Welsbach hatte ja den Kurs der Genussscheine manipuliert."

Der Untreue-Prozess gegen den früheren AvW-Prokuristen Harald K. und einen ehemaligen Wertpapier-Broker endete am zweiten Tag abrupt - mit Verurteilungen. Denn: Beide Angeklagte hatten zuvor Geständnisse abgelegt. Harald K., der sich mittlerweile zum Koch umschulen ließ, fasste zweieinhalb Jahre unbedingte Haft aus. Der Ex-Broker erhielt als Beitragstäter 14 Monate Haft auf Bewährung, muss aber 7200 Euro Strafe zahlen. Ihre Verteidiger gaben einen Rechtsmittelverzicht ab, das heißt sie werden keine Berufung gegen das Urteil einlegen. Aber Staatsanwalt Helmut Jamnig gab keine Erklärung ab. Damit sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.

Die Vorwürfe

Der Ex-Prokurist Harald K. soll bei seinem früheren Arbeitgeber, dem Kärntner Finanzkarussell AvW, mit Wertpapier- und Derivatgeschäften im Jahr 2008 rund 1,3 Millionen Euro Verlust bzw. Schaden verursacht haben. Verluste aus den Wertpapiergeschäften gingen zulasten der AvW-Gruppe und konnten aufgrund des großen Handelsvolumens von 50 Millionen Euro versteckt werden. Harald K. haftet für den Schaden in Höhe von 1,3 Millionen Euro, und gemeinsam mit dem früheren Broker für weitere 117.000 Euro. Dem AvW-Masseverwalter wurde Schadenersatz zugesprochen.