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TV-Duelle: Richard Lugner kann sich nicht in ORF einklagen

Wenn am kommenden Donnerstag das ORF-Wahlformat "Die 2 im Gespräch" zur besten Sendezeit über ORF2 flimmert, kann ein Präsidentschaftskandidat nur zuschauen: Richard Lugner hat allen Protesten zum Trotz nämlich kein Rechtsmittel, um sich gegen eine Ungleichbehandlung durch den ORF zu wehren. Aus gutem Grund: Der Bauunternehmer und Einkaufszentrumsbetreiber wäre nicht der einzige, der sich auf solchem Wege in eine Sendung eingeklagt hätte.

Nachträglich

Was jedoch fix ist: Nach der Sendung wird sein Rechtsvertreter Alexander Scheer Beschwerde gegen den ORF einbringen, wie er dem KURIER sagte. Er kritisiert, dass die sogenannte "Relevanzstudie" vor der offiziellen Kundmachung der Kandidaten am 24. März durchgeführt worden sei. Außerdem sei bei einer Beschwerde der Neos, die 2013 per Umfrage eine ORF-Teilnahme erwirken wollten, geklärt worden, dass dies keine taugliche Argumentation sei. Unterstützung kommt zudem von einem weiteren Stiftungsrat: Kirchenvertreter Franz Küberl meint, eine "souveräne Medienanstalt" solle Lugner "eine faire Möglichkeit der Präsentation bieten".