Wirtschaft

Arbeit um jeden Preis? Was Arbeitslosen zumutbar ist

Die politische Debatte um die Zumutbarkeit ist voll entbrannt: Industriellen-Präsident Georg Kapsch will arbeitslose Köche übersiedeln, Kanzler Sebastian Kurz „einen strengeren Vollzug“ des Arbeitslosengeldes und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck nimmt sich deutsche Städte mit niedriger Arbeitslosigkeit zum Vorbild.

Die Arbeiterkammer ist alarmiert. AMS-Vorstand Johannes Kopf sieht derzeit keinen Grund für Verschärfungen. Niemand könne ein Wollen erzwingen.

Aber wie streng sind die Zumutbarkeitsregeln in den beiden Ländern wirklich?  

Grundsätzlich ist in Österreich jede Arbeit  zumutbar, sofern sie auf die körperliche Fähigkeit der Person  sowie Betreuungspflichten Rücksicht nimmt und die Arbeit weder  die Gesundheit noch   die Sittlichkeit gefährdet. Eine ähnliche Regelung gibt es auch im deutschen „Hartz IV“-System.

- Wegstrecke:

In Österreich gelten bei Vollzeitjobs zwei  Stunden Wegzeit als zumutbar, bei Teilzeit sind es eineinhalb. Diese Wegzeit kann  ausgedehnt werden, wenn am Wohnort lebende Personen üblicherweise längere Wegzeiten zurücklegen oder „besonders günstige Arbeitsbedingungen angeboten werden“, wie es heißt. Das  AMS prüft hier im Einzelfall.

Die Deutschen sind strenger. Hier gilt eine Pendelzeit von zweieinhalb Stunden als zumutbar, bei Teilzeit zwei. Sind in einer Region längere Pendelzeiten üblich, sind diese der Maßstab.

- Übersiedelung:

Wenn „günstige Arbeitsbedingungen“, etwa eigene Unterkünfte, angeboten werden und keine Betreuungspflichten vorliegen, ist auch in Österreich eine Übersiedelung in eine andere Region zumutbar. Das AMS leistet bei Wohnsitzwechsel eigene Beihilfen.

In Deutschland ist vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ein Umzug außerhalb des „zumutbaren Pendelbereichs“ in der Regel zumutbar. Ein Umzug kann nur dann abgelehnt werden, wenn etwa „familiäre Bindungen“ dagegen sprechen.

Alle Inhalte anzeigen

- Berufs/Entgeltschutz:

Während der ersten 100 Tage ist hierzulande eine Vermittlung außerhalb des bisherigen Berufs nur zumutbar, wenn dadurch eine zukünftige Beschäftigung im bisherigen Beruf nicht wesentlich erschwert wird. Wer Notstandshilfe bezieht, hat keinen Berufsschutz mehr. Der Entgeltschutz gilt nur bei Vermittlung in eine berufsfremde Beschäftigung oder in Teilzeit. Die neue Beschäftigung muss dann mindestens 80 Prozent der letzten Arbeitsentgelts ausmachen. Nach 4 Monaten sinkt die Grenze auf 75 Prozent. Bei Vermittlung in den bisherigen Beruf muss das Einkommen zumindest dem Kollektivvertrag entsprechen.

In Deutschland ist nach sechs Monaten Arbeitslosigkeit jede Beschäftigung zumutbar, sofern sie höher entlohnt wird als das Arbeitslosengeld ausmacht. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Einen eigenen Berufsschutz gibt es nicht, auch befristete Jobs sind anzunehmen.

Alle Inhalte anzeigen

- Sanktionen:

Wer sich weigert, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, verliert für eine gewisse Zeit das Arbeitslosengeld. Beim ersten Mal sperrt das AMS das Geld für sechs Wochen, im Wiederholungsfall acht Wochen lang.

Das deutsche Pendant hat mehr Spielraum. Es können eine bis zwölf Wochen Sperrzeit angeordnet werden – die Verhältnismäßigkeit muss berücksichtigt werden. Laut einer etwas älteren WIFO-Erhebung hat Österreich  im EU-Vergleich eine der  strengsten Mindestsanktionen,  andere Länder, darunter Deutschland, sanktionieren dafür häufiger.