Anlageimmobilien bleiben attraktiv
Von Ulla Grünbacher
Die Immobilienbranche hat verhalten geklagt, als die Details des Sparpakets die Runde machten. „Es hätten viel ärgere Einschnitte kommen können“, erklärt Michael Ehlmaier, geschäftsführender Gesellschafter von EHL Immobilien. Zumindest am Geschäft mit Vorsorgewohungen werde sich wenig ändern.
Vorsorge
Denn die wenigsten Anleger kauften eine Vorsorgewohnung oder ein Zinshaus, um keine Steuer zu zahlen. „Zinshäuser werden gekauft, um das Entwicklungspotenzial auszuschöpfen und „sie nach ein zwei Jahren wieder zu drehen“, sagt Ehlmaier. Vorsorgewohnungen sind gefragt, weil Anleger ihr Geld in eine sichere Anlage in Form einer Grundbucheintragung stecken wollen. Ehlmaier: „Daran ändert auch die geplante neue Steuergesetzgebung nichts.“
Die großen Einschnitte sind im Bereich der Umsatzsteuer zu finden. Die Vorsteuerberichtigungsfrist soll, wie berichtet, von zehn auf 20 Jahre verlängert werden. „Wenn ein Ministerium Büroflächen anmietet oder Freiberufler wie ein praktischer Arzt nach dem 1. Mai 2012 Räume für eine neue Praxis mietet, dann trifft das den Vermieter. EHL-Experte Franz Pöltl: „Ob der Vermieter den Steuernachteil zu 100 Prozent an den Mieter weitergibt, wird der Markt zeigen.“
Gemeinden
Schluss ist auch mit dem Steuervorteil für Gemeinden. Für den Bau einer Schule, eines Amtsgebäudes oder eines Kindergartens wurden bisher Errichtungsgesellschaften gegründet, die zum Vorsteuerabzug berechtigt waren. Die Gebäude vermieteten sie günstig an die Gemeinde.
Auch die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) ist hiervon betroffen. Der große Bestand an Universitäten, Schulen und bereits in Bau befindliche Gebäuden wie die neue Wirtschaftsuni in Wien bleiben davon jedoch unberührt. Denn die neuen Umsatzsteuerregeln gelten erst ab dem 1. Mai 2012.