Wahlergebnisse/Oberösterreich

ÖVP behält in Sankt Marienkirchen am Hausruck ersten Platz, FPÖ mit geringem Abstand dahinter

Die ÖVP hat in Sankt Marienkirchen am Hausruck auch diesmal die meisten Stimmen erhalten. 35,28 Prozent erreichte die Volkspartei, das ist zwar um 16,4 Prozentpunkte weniger als 2019 und ein beträchtlicher Verlust, reichte aber für den Erhalt der Spitzenposition. Hinter der ÖVP liegt wie schon bei der letzten Wahl die FPÖ mit 34,95 Prozent (plus 12,18 Prozentpunkte). 8,36 Prozent der Wählerinnen und Wähler erreichten die Grünen: Die Ökopartei verlor also 1,74 Prozentpunkte.

Nummer vier in Sankt Marienkirchen am Hausruck wurde die SPÖ, die um 1,72 Prozentpunkte auf 7,86 Prozent wuchs und vom fünften Platz aufstieg. Verluste gab es für die NEOS, die 1,63 Prozentpunkte verloren und nun bei 6,69 Prozent liegen. Den Pinken bescherte die Wahl so einen Abstieg vom vierten Platz.

Die weiteren Plätze: Bierpartei: 3,51 Prozent, MFG: 1,67 Prozent, KPÖ: 1 Prozent, Keine von denen: 0,33 Prozent, Liste Madeleine Petrovic: 0,33 Prozent, Liste GAZA: keine Stimme.

Die Wahlbeteiligung in Sankt Marienkirchen am Hausruck war mit 85,88 Prozent sehr hoch: 608 Stimmen wurden abgegeben, 598 waren gültig. Insgesamt waren 708 Personen wahlberechtigt.

Das vorliegende Ergebnis enthält bereits alle Briefwahlstimmen, die rechtzeitig bis Freitag in den jeweiligen Gemeinden eingetroffen sind. Später eingetroffene Wahlkarten werden auf Bezirksebene ausgezählt und verändern die Gemeinderesultate nicht mehr.

Dieser Text wurde von der APA-Austria Presse Agentur auf Basis der Wahlresultate automatisiert erstellt.

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  • Wie oft wird der Nationalrat gewählt? In Österreich wird regulär alle 5 Jahre ein neuer Nationalrat gewählt. 
  • Was genau wird bei der NR-Wahl gewählt? Bei dieser Wahl wird der Nationalrat gewählt. Seine Hauptaufgabe ist es, Vorschläge zu Gesetzesänderungen und neuen Gesetzen zu diskutieren und zu prüfen sowie Bundesgesetze zu beschließen. Der Nationalrat ist nicht zu verwechseln mit der Bundesregierung - die wird vom Bundespräsident ernannt; in der Regel achtet er aber darauf, dass die Bundesregierung über eine Mehrheit im Nationalrat verfügt. 
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