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Jauchs Klage gegen Hochzeitsfotos abgelehnt

Jauch ist abgeblitzt: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage von Moderator Günther Jauch abgewiesen.

Er und seine Frau Dorothea Sihler-Jauch hatten sich der Veröffentlichung von Hochzeitsfotos beschwert. Das Gericht sieht die Klage allerdings als unzulässig an. Die Zeitschrift Bunte hatte im Jahr 2006 Fotos von der Hochzeit des Promis publiziert, obwohl dieser im Vorfeld verlauten ließ, er wolle seine Hochzeit privat halten.

Überall abgeblitzt

Nach abgewiesenen Klagen vor deutschen Gerichten, zogen die beiden sogar vor den Gerichtshof für Menschenrechte - wo sie nun erneut abgeblitzt sind. Schon in Deutschland wurde vor Gericht erklärt, dass es sich bei Jauch um eine Person öffentlichen Lebens handle und die Medienberichte daher zulässig seien.

Das Gericht für Menschenrechte sieht die Klage ebenfalls als unbegründet an und ließ sie deshalb erst gar nicht zu.

Dorothea Sihler-Jauch forderte Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro und 250.000 Euro Schadensersatz. Auch Jauch selbst forderte Schadensersatz.

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