Sport/Fußball

Verbotenes Mannschaftstraining beim LASK? Kein Dementi

Im österreichischen Fußball wurde am Donnerstag eine Lawine losgetreten, deren Folgen niemand   abschätzen kann. Um 15.23 Uhr flatterte ein Mail der Bundesliga  in die Postfächer der Sportredaktionen mit brisantem Titel: „Einleitung eines Senat-1-Verfahrens gegen den LASK.“ 

Der Liga waren mehrere  Videos übermittelt worden, die eine Trainingseinheit der Linzer zeigen. In diesen ist ein reguläres Mannschaftstrainings zu sehen, welches erst kürzlich stattgefunden haben soll. Dies verstößt nicht nur gegen einen Erlass des Gesundheitsministeriums, sondern auch gegen den Beschluss aller zwölf  Bundesligisten vom 16. April zum behördlich genehmigten Training in Kleingruppen. 

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Der Liga-Vorstand leitete deshalb ein Verfahren beim zuständigen Senat 1 wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Grundgedanken des Fairplay ein. Der LASK wurde zu einer Stellungnahme aufgefordert. „Aufgrund der Vorbildwirkung des Fußballs, insbesondere in der aktuellen Situation, und zur Wahrung der sportlichen Integrität gilt es, den Sachverhalt rasch und vollständig aufzuklären“, heißt es in der Stellungnahme.

Erzürnte Konkurrenz

Es vergingen nur ein paar Minuten, dann langte ein E-Mail nach dem anderen von den restlichen Bundesligisten ein – ein wohl einmaliger Vorgang in der Liga-Historie. In gleichlautenden Statements war unter anderem zu lesen: „Durch dieses rechtswidrige Verhalten werden die enormen Bemühungen der Bundesliga und ihrer Klubs, die Gesundheit aller am Bundesliga-Fußball Beteiligten sicherzustellen, ad absurdum geführt. Das eigentlich gemeinsam ausgearbeitete und einstimmig von allen Klubs angenommene Präventionskonzept wurde dadurch mutwillig hintergangen. Zudem leitet sich daraus auch ein klarer Wettbewerbsvorteil des LASK gegenüber den anderen Klubs der  Bundesliga ab, der so nicht zu akzeptieren ist.“

Die Linzer hatten den Bogen in den letzten Wochen schon weit gespannt. Jetzt dürfte ihn der Tabellenführer endgültig überspannt haben. Am 20. April waren Trainer Valerien Ismael und seine Mannschaft als erstes Team in das Training nach der Unterbrechung durch die Corona-Krise gestartet, Liga-intern hatte man sich eigentlich darauf verständigt gehabt, zwei Tage später zu beginnen.

Dass der LASK die erste Einheit als Medienspektakel inszenierte, 40  Journalisten in den Innenraum der Raiffeisen Arena ließ und auf dem Spielfeld eine Pressekonferenz veranstaltete, war schon der erste Verstoß gegen den noch immer gültigen Erlass des Gesundheitsministers, der das Betretungsverbot  von Sportstätten nur „für Kaderspieler, Betreuerinnen bzw. Betreuer und Trainerinnen bzw. Trainer der zwölf Vereine der höchsten Spielklasse der österreichischen Fußball-Bundesliga ... von maximal sechs Kaderspielern mit gleichbleibender personeller Zusammensetzung“ aufgehoben hatte.

Erster Verstoß

Damals gab es noch keine Konsequenzen für die Linzer, obwohl das Ministerium auf eine Nachfrage der Bundesliga bestätigte, dass der Medientermin ein Verstoß gegen den Erlass war. Der LASK selbst ging in die Offensive und  legte  Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof  ein. Dann gab es Besuch von der Polizei – die aber keinen Verstoß feststellen konnte.

Auch am Donnerstag war man vorgeprescht, mit einer Presseaussendung, dass es in der Nacht auf Mittwoch im Paschinger Stadion zu einem Einbruch gekommen sein soll. Dabei  sollen Überwachungskameras installiert worden sein.  Es soll nicht der erste Versuch gewesen sein, unbefugt auf das Gelände  zu gelangen.

Gerüchte über verbotenes Mannschaftstraining beim LASK gibt es schon länger. Unter einigen Vereinen kursierte deshalb die Idee, eine eidesstattliche Erklärung zu fordern: Alle Trainer und Spieler sollten vor der Rückkehr  ins Mannschaftstraining bezeugen, dass sie sich bislang an alle Vorgaben der Regierung gehalten haben. Der Hintergrund: Der LASK hätte Farbe bekennen müssen.

Doch es wurde am Mittwoch bei der Klubkonferenz kein entsprechender Antrag eingebracht – vielleicht, um an einem guten Tag für den Fußball nach dem grünen Licht durch die Regierung für den Liga-Start Anfang Juni nicht den nächsten Streit mit LASK-Präsident Siegmund Gruber anzuzetteln. 

Das Urteil des Bundesliga-Senats ist noch vor  dem Saison-Neustart am 2. Juni zu erwarten. Der Strafrahmen reicht laut Paragraf 111a der ÖFB-Rechtspflegeordnung von einer Ermahnung über eine Geldstrafe und Punkteabzüge bis zu einem Zwangsabstieg und auch einem Ausschluss aus dem ÖFB.

Der LASK bezieht Stellung

In einer ersten Stellungnahme wollten die Linzer am Donnerstagabend nichts von einem gezielten Mannschaftstraining wissen. "Es lag und liegt uns fern, uns – wie nun unterstellt wird – durch Trainingsmaßnahmen einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu erschleichen", heißt es auf der Homepage. Ein Dementi sieht anders aus. 

Weiters heißt es in der Stellungnahme: "Wie eine im Rahmen eines nächtlichen Einbruchs illegal angebrachte Kamera festgehalten hat, wurden offenbar im Training die Abstandsregeln nicht konsequent eingehalten. Wir nehmen dies zur Kenntnis und werden mit dem Senat 1 der Bundesliga in jeglicher Form kooperieren und uns dort erklären."

Strafanzeige des LASK

Die oberösterreichische Polizei hat indes bestätigt, dass bei ihr eine Strafanzeige des LASK vorliegt. Es wurden auch bereits „Ermittlungen gegen zwei Personen und mögliche Hintermänner wegen des Verdachts des Einbruchs, des Missbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten und Wirtschaftsspionage aufgenommen“, teilte Polizeisprecher David Furtner mit.

Der LASK hatte kurz bevor die Bundesliga mitteilte, dass gegen ihn ein Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Grundgedanken des Fair-Play eingeleitet wird, in einer Aussendung jene Anzeige publik gemacht. Auf einem Foto sind zwei Personen zu sehen. Gegen diese Unbekannten ermittelt nun die Polizei wegen möglicher strafrechtlicher Delikte. Laut dem Tabellenführer sollen sie in der Nacht auf Mittwoch in die Raiffeisen-Arena in Pasching eingebrochen sein und dort eine Überwachungskamera angebracht haben.