Urlaubsfalle Wechselkurs: So schützen Sie sich
Von Katrin Rother
Es ist Sommer und das bedeutet, die Urlaubssaison hat begonnen. Länder, wie etwa Italien oder das schwer gebeutelte Griechenland, sind traditionellerweise beliebte Reisedestinationen. Wenn ein Urlaub oder eine Dienstreise aber in ein Land führt, das nicht zur Euro-Zone gehört, sollte Vorsicht an den Tag gelegt werden. Während früher der Geldwechsel in die Landeswährung zur Reisevorbereitung gezählt hat, ist das „Umwechseln“ heute ganz einfach im Zielland am Geldautomaten möglich. Doch wie ist das eigentlich mit den Wechselkursen?
Sie sind der Preis einer Währung, ausgedrückt in einer anderen. Für Reisen außerhalb der Euro-Zone ist es meistens notwendig Geld zu wechseln aber es kann mitunter teuer werden, wenn am Bankomaten die falsche Option gewählt wird. Denn wie viel Euro für den abgehobenen Betrag dann tatsächlich vom Konto zu Hause abgebucht werden, hängt damit zusammen, ob der Wechselkurs sofort vom Automatenbetreiber festgelegt wird, oder erst am Tag der Abbuchung von der Hausbank. Der Teufel steckt im Detail: „Dynamic Currency Conversion“ (DCC) heißt die „ Garantieumrechnung“ bei Experten. Der Kunde sieht sofort am Bildschirm wie hoch der Betrag ist, mit dem das Konto zusätzlich belastet wird. Dieser „feste Wechselkurs“ verschafft Sicherheit, denn damit ist ja sofort klar, mit welcher Abbuchung gerechnet werden muss. Soweit, so gut.
Diese Maßnahmen helfen
- Informieren Sie sich vor Behebung größerer Summen über aktuelle Wechselkurse, um die angebotene „Garantieumrechnung“ bewerten zu können.
- Lesen Sie die Informationen am Bildschirm des Geldautomaten in Ruhe und sorgfältig.
- Wählen Sie im Zweifelsfall die Abbuchung des behobenen Betrags vom eigenen Konto in der Fremdwährung, also mit vorerst unbekanntem Wechselkurs. Nur diese Option garantiert eine Umrechnung in Euro zu offiziellen Konditionen.
- Nur, wer sich der möglichen Zusatzkosten bewusst ist, tappt beim Urlaubsshopping am Geldautomaten nicht in die „Wechselkursfalle“
- In der Euro-Zone gilt: Die Behebung darf in einem anderen Euro-Land nicht mehr kosten, als im Heimatland
Weitere Informationen finden Sie auf: http://www.girokonto.at/