Leben/Reise

7 Tipps, wie Sie die Verspätung zu Geld machen

Die Hauptreisesaison ist zu Ende, mancher Urlaubsflieger kam nicht pünktlich an, aber viele Fluggäste haben noch keine Ansprüche für Flugverspätungen geltend gemacht, warnt das Fluggastrecht-Portal claimflights.de. Doch wer seine Rechte kennt, kann Verspätungen von mehr als drei Stunden Ausgleichszahlungen zurückfordern. Bis 600 Euro stünden Betroffene zu, wenn der Flug innerhalb der EU startete, informiert auch das Verbraucherschutzportal fairplane.de. Beide Portale helfen Gästen beim Einfordern ihrer Rechte.

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Hat das den Flug ausführende Luftfahrtunternehmen seinen Sitz innerhalb der EU, ist das Recht auch für Passagiere anwendbar, die ihren Flug in einem sogenannten Drittstaat antreten und innerhalb der EU landen. Die Höhe der möglichen Entschädigung richtet sich dabei nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Entfernung vom Start- zum Zielflughafen oder der Länge der Verspätung. Ausgleichszahlungen werden auch bei kurzfristigen Flugannullierungen oder Überbuchung des Fluges fällig. Ausnahmen gelten bei "außergewöhnlichen Umständen" wie extreme Wetterereignisse.

Keine Gutscheine akzeptieren

"Wer das Luftfahrtunternehmen selbst mit berechtigten Ansprüchen konfrontiert, wird zudem häufig entweder ignoriert oder erhält nach mehreren Wochen Bearbeitungszeit ein standardisiertes Ablehnungsschreiben. Davon sollten sich Betroffene nicht abbringen lassen", rät Ronald Schmid, Rechtsanwalt und Unternehmenssprecher von Fairplane Deutschland. Weiters warnt er davon Reisegutscheine oder Bonusmeilen zu akzeptieren: "Für Luftfahrtunternehmen sind die Gutschrift von Bonusmeilen und/oder die Ausgabe von Gutscheinen, eine sehr günstige Option, Passagiere von Ausgleichszahlungen abzuhalten". Stattdessen sollen Betroffene auf die Auszahlung bestehen. Ein Gutschein kann allenfalls dann einen Sinn machen, wenn er wenigstens der Höhe der beanspruchten Ausgleichsleistung entspricht und der Fluggast beabsichtigt, bei dem Unternehmen in absehbarer Zeit eine Flugreise zu buchen.

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Wer trotz berechtigter Ansprüche von der Airline keine Ausgleichszahlung erhält oder die Auseinandersetzung mit der Fluglinie scheut, sollte juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Eine Alternative zu Rechtsanwälten sind Rechtsdienstleister, die das Einfordern der Ausgleichszahlungen übernehmen, das Prozessrisiko übernehmen und nur bei Erfolg einen Teil der Ausgleichszahlung als Provision einbehalten. Hier sollten Passagiere darauf achten, dass keine Bearbeitungsgebühren anfallen und der Dienstleister nicht mit Inkassobüros zusammenarbeitet, sondern jeden Fall von einem wirklich erfahrenen Rechtsanwalt bearbeiten lässt.

7 Tipps für Passagiere in Kürze

#1 Über Rechte informieren

#2 Beim Bodenpersonal nach dem Verspätungsgrund fragen

#3 Buchungsbestätigung und Bordkarte aufbewahren

#4 Das Luftfahrtunternehmen unter Fristsetzung zur Zahlung der Ausgleichsleistung auffordern

#5 Anspruch kostenfrei und unverbindlich prüfen lassen, z. B. auf FairPlane.de oder claimflights.de

#6 Einen Vergleich nur eingehen, wenn ein wirkliches Prozessrisiko besteht

#7 Bonusmeilen und Fluggutscheine nur akzeptieren, wenn das Sinn macht