Leben/Reise

Was tun bei Flugausfällen im Winter?

Schnee und Eis sorgen im Winter immer wieder für Verspätungen oder Flugausfälle. Wer seine Rechte kennt, kann für Verspätungen von mehr als drei Stunden Ausgleichszahlungen zurückfordern.

"Der Winter ist weder außergewöhnlich, noch unerwartet, so dass Sie als geschädigter Passagier dank der Fluggastrechte eine Entschädigung von bis zu 600 EUR erhalten können", erklärt Eve Büchner, CEO und Gründerin vonrefund.me. Verbraucherschutzportale wierefunde.me,claimflights.de oderfairplane.de helfen Gästen beim Einfordern ihrer Rechte.
Alle Inhalte anzeigen
Hat das den Flug ausführende Luftfahrtunternehmen seinen Sitz innerhalb der EU, ist das Recht auch für Passagiere anwendbar, die ihren Flug in einem sogenannten Drittstaat antreten und innerhalb der EU landen. Die Höhe der möglichen Entschädigung richtet sich dabei nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Entfernung vom Start- zum Zielflughafen oder der Länge der Verspätung. Ausgleichszahlungen werden auch bei kurzfristigen Flugannullierungen oder Überbuchung des Fluges fällig. Ausnahmen gelten bei "außergewöhnlichen Umständen" wie extreme Wetterereignisse. Der Winterflugplan sei laut einer Aussendung vonrefund.meaber so zu gestalten, dass die Zeiten bei Zwischenstopps für die Enteisung ausreichen, "Deicing" gehöre zur Standardprozedur.

7 Tipps für Passagiere in Kürze

Alle Inhalte anzeigen

#1 Über Rechte informieren

#2 Beim Bodenpersonal nach dem Verspätungsgrund fragen

#3 Buchungsbestätigung und Bordkarte aufbewahren

#4 Das Luftfahrtunternehmen unter Fristsetzung zur Zahlung der Ausgleichsleistung auffordern

#5 Anspruch kostenfrei und unverbindlich prüfen lassen, z. B. auf einer der oben erwähnten Plattformen

#6 Einen Vergleich nur eingehen, wenn ein wirkliches Prozessrisiko besteht

#7 Bonusmeilen und Fluggutscheine nur akzeptieren, wenn das Sinn macht