Politik/Klima

Geplante Abstimmung zu EU-Renaturierungsgesetz abgesagt

Eine für den heutigen Freitag geplante unverbindliche Abstimmung unter den 27 EU-Botschaftern zum EU-Renaturierungsgesetz wurde kurzfristig wieder abgesagt.

Auch beim Rat der EU-Umweltminister am Montag, wo das Gesetz final abgesegnet werden sollte, werde es nicht zu einer Abstimmung kommen, hieß es aus EU-Kreisen. Für eine qualifizierte Mehrheit fehle noch die Stimme eines zusätzlichen Landes, sagte ein EU-Diplomat.

Die Zustimmung unter den EU-Staaten bröckelte zuletzt

Das Thema solle bald wieder im Ausschuss der EU-Botschafter auf die Tagesordnung kommen, ein Zeitpunkt sei aber noch nicht bekannt, so der gleiche EU-Diplomat. Eigentlich hatten sich die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament bereits auf einen Kompromisstext für das Gesetz geeinigt. Die Zustimmung unter den EU-Staaten bröckelte zuletzt, nachdem unter anderem die Niederlande und Ungarn ihre Zustimmung zurückzogen.

Weitere Länder, die das Renaturierungsgesetz ablehnen bzw. sich enthalten wollten, sind Italien, Schweden, Finnland und Polen, sowie Österreich und Belgien, wie es aus EU-Kreisen zu vernehmen war. Laut einem Berechnungstool des Rates würde es reichen, wenn eins dieser Länder seine Position ändert, um eine qualifizierte Mehrheit (mindestens 15 von 27 Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung abbilden) zu finden.

Nehammer: "Jedes Land hat seine Besonderheiten, auch die Landwirtschaft in jedem Land"

Österreich muss sich wegen eines Beschlusses der Bundesländer enthalten. Allerdings betonte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) am Freitag am Rande des EU-Gipfels, dass er das Gesetz persönliche auch ablehne, "weil der Grundfehler daran liegt, viel zu rasterförmig über die EU drüberzugehen. Jedes Land hat seine Besonderheiten, auch die Landwirtschaft in jedem Land, daher ist es wichtig, dem Rechnung zu tragen", sagte Nehammer gegenüber Journalisten.

Das geplante EU-Gesetz sieht vor, dass künftig mehr Wälder aufgeforstet, Moore wiedervernässt und Flüsse in ihren natürlichen Zustand versetzt werden. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich im November auf entsprechende Vorgaben, wonach die EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen zum Schutz von Naturräumen ergreifen müssen. Ende Februar segnete das Europaparlament den Kompromiss ab, womit nur mehr die formale Zustimmung der EU-Staaten fehlt, damit die Verordnung in Kraft treten kann.