"Wir können nur hoffen, dass Aufhebung Denkzettel war"
Hoffen, dass die Schulungen der Bezirks- und Gemeindewahlbehörden fruchten und dass die Wahlbeisitzer tatsächlich zum Auszählen auftauchen – mehr kann man de facto nicht tun, damit die Stichwahl diesmal klappt.
Denn die Neuauflage am 2. Oktober wird unter denselben Regeln ablaufen wie die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Wahl vom 22. Mai. Eine Änderung des Wahlrechts geht sich wegen der Sommerpause des Parlaments zeitlich nicht mehr aus, beteuern alle Parteien. Sie sei rechtlich auch gar nicht möglich, sagt ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl im KURIER-Gespräch: „Die Wiederholung muss nach denselben Gesetzen ablaufen.“
Schulungen im Schnellballsystem
Unbestritten ist, dass das auf die Wahlberechtigten zutrifft: Zur Wahl zugelassen sind nur jene Bürger, die auch am 22. Mai wählen durften. Wer demnächst 16 Jahre alt wird, darf dennoch am 2. Oktober noch kein Kreuzerl im Wahllokal machen.
Wer seinen Wohnsitz verlegt hat, muss im ursprünglichen Wahlsprengel seine Stimme abgeben. Auch für die Briefwahl und die Wahlbeisitzer gelten die bestehenden Vorschriften.
Das Innenministerium initiiert allerdings anhand eines überarbeiteten Leitfadens Schulungen im Schneeballsystem – die Bundesbehörde schult die Länder, die Länder schulen die Bezirke, und diese die Gemeinden.
"Jeder ist jetzt sensibilisiert"
„Wir können nur hoffen, dass die Aufhebung der Stichwahl ein Denkzettel war. Ich bin optimistisch, dass jetzt jeder sensibilisiert ist und genau auf die Regeln achtet“, sagt ÖVP-Jurist Gerstl. Dadurch laste natürlich ein höherer Druck auf den Wahlleitern auf Gemeinde- und Bezirksebene. Der Abgeordnete sieht die Beamten etwa in der Verantwortung, für eine voll besetzte Wahlkommission zu sorgen. „Sie müssen vorausschauend vor Ort Druck auf die Parteien machen, damit diese genügend Beisitzer schicken.“ Dass Beamte einspringen müssen – so wie es bei der Stichwahl auch in manchen Bezirken geschehen ist –, soll die absolute Notlösung sein. Das hat auch der VfGH in seinem Urteil betont.
Ein Auftrag der Höchstrichter wird beim Urnengang Anfang Oktober sicher umgesetzt: Medien und Meinungsforschungsinstitute werden vorab keine Teilergebnisse mehr vom Innenministerium bekommen.
Mehr Geld geht sofort
Für künftige Wahlen – etwa für die planmäßige Nationalratswahl 2018 – sollen bereits neue Regeln gelten. Vorschläge sind schon jetzt aufs Tapet gebracht worden, etwa höhere Entschädigungen für Beisitzer. Derzeit ist das regional unterschiedlich geregelt – von einer Jause bis zu 50 Euro. ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka plädiert für 100 Euro, bundesweit. Auf diesem Weg mehr Wahlbeisitzer anzulocken und besser zu motivieren wäre auf Gemeinde-Ebene sofort möglich.
Dem Grünen Dieter Brosz ist das zu wenig. „Mit 100 Euro ist das Problem nicht gelöst.“ Der Mandatar schlägt einen „Beisitzer-Pool“ vor, für den sich Bürger freiwillig melden sollen. Dem Vorstoß von Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer, Parteien finanziell zu bestrafen, wenn diese zu wenige Beisitzer stellen, findet Brosz „skurril“. Die Strafen würden primär kleine Parteien treffen, da diese weniger Personal hätten.