Politik/Inland

Österreichweiter "Lockdown für Ungeimpfte" ab Montag

Der "Lockdown für Ungeimpfte" soll in der Nacht auf Montag österreichweit in Kraft treten. Damit dürfen Österreicher ohne 2-G-Nachweis ihre Wohnung nur aus den schon von früheren Lockdowns bekannten Gründen verlassen - also etwa für notwendige Besorgungen, Arbeit und Ausbildung oder für körperliche und psychische Erholung. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf.

„Unerträglich“, „ernst“ und „besorgniserregend“ – so bezeichnet Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Situation, der die Regierung Herr zu werden versucht. Die Zahlen – 13.152 Neuinfektionen am Samstag, 421 Patienten auf der Intensivstation – zwingen  zum Handeln. Beim virtuellen Corona-Gipfel von Regierung und Landeshauptleuten Sonntagvormittag dürfte mehr als der „Lockdown für Ungeimpfte“ für ganz Österreich besprochen und abends im Hauptausschuss des Parlaments beschlossen werden.

Für alle Österreicher kehrt die FFP2-Pflicht in geschlossenen Bereichen des öffentlichen Raumes zurück (z. B. unterirdische Passage), unabhängig vom Impfstatus (ausgenommen nur 6- bis 14-Jährige, für sie reicht Mund-Nasen-Schutz). Wie ernst die Situation in den Hochinzidenz-Ländern Salzburg und Oberösterreich ist, zeigt eine Aussage von Finanzminister Gernot Blümel. „Durch die aktuell notwendigen Verschärfungen wird es  weitere Wirtschaftshilfen für besonders betroffene Betriebe brauchen.“ 

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Welche Regeln ab Montag jedenfalls gelten – ein Überblick:

Was ein Lockdown für Nicht-Immunisierte bedeutet

Lockdown für Nicht-Immunisierte:  Die Regel gilt für Ungeimpfte in ganz Österreich ab Montag und  wird heute beschlossen. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren, da für sie offiziell noch keine Corona-Schutzimpfung zugelassen ist. Die Maßnahme dient  zur „Verhinderung eines Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung“. Ein echter Lockdown ist das nicht. Das  hieße, alle Freizeiteinrichtungen, Lokale  oder der Großteil des Handels  schließen.

Sie bleiben offen, aber nur  für Geimpfte und Genesene. Nicht-Immunisierte dürfen  das Wohnumfeld  nur aus wenigen Gründen verlassen. Zur Arbeit (hier gilt  3-G) oder zum Arzt gehen, einen Spaziergang machen, einkaufen im Supermarkt,  einen Gottesdienst besuchen  das fällt unter Deckung der Grundbedürfnisse. Erlaubt ist auch der Weg zu einer Impfstraße. Einkaufen  in anderen  Handelssparten ist verboten: Bisher stand der Gruppe jeder Bereich offen, der nicht unter die 2-G-Regel fiel, wie ein Modegeschäft  jetzt gilt dort  auch ein  2-G-Nachweis.

Zudem gibt es   Kontaktbeschränkungen auf „engste Angehörige und Bezugspersonen“: Ein Haushalt darf nur eine haushaltsfremde Person treffen.
Wer erst eine Erstimpfung erhalten hat, aber mangels „Zweitstich“ noch über kein gültiges Impfzertifikat verfügt, kann sich mit einem PCR-Test „freitesten“.

Konferenz am Sonntag

Am Sonntag beraten die Landeshauptleute mit der Bundesregierung in einer Videokonferenz über Maßnahmen zur Eindämmung der aktuell stark steigenden Infektionszahlen. Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte sollen zur "Verhinderung eines Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung" dienen, wie es im Verordnungsentwurf heißt.

Formal muss die Verordnung am Sonntagabend noch vom Hauptausschuss des Nationalrats abgesegnet werden. Angesichts der türkis-grünen Koalitionsmehrheit gilt das aber als gesichert. Die Verordnung gilt vorerst bis 24. November (10 Tage) befristet und müsste dann verlängert werden.

Zusatzregeln Oberösterreich

 Die Vorgaben des Bundes sind die Unterkante. Oberösterreich schließt die Nachgastronomie bis 6. Dezember, alle Veranstaltungen werden abgesagt. In allen Innenräumen gilt für alle eine FFP2-Pflicht. Das betrifft auch die Gastronomie: Nur am Tisch darf die Maske abgenommen werden. Auf den Adventmärkten darf nichts konsumiert werden, auch hier gilt die FFP2-Pflicht. Die Diözese Linz führt die Abstandsregeln von einem Meter in Kirchen wieder ein.

Zusatzregeln Salzburg

Es kommt FFP2-Pflicht in allen Innenräumen wie in Oberösterreich, bei körpernahen Dienstleistern gilt sie bereits. In der Gastronomie darf nur noch an Tischen konsumiert werden. Auf den Christkindlmärkten gilt Alkoholverbot.

Zusatzregeln Wien

Die Bundeshauptstadt hat die strengeren Regeln noch einmal verschärft. Ab kommender Woche neu gilt 2-G plus in Nachtgastronomie und jenen Bereichen, wo mehr als 25 Leute zusammenkommen: An die Bar, ins Theater oder Kino darf nur, wer geimpft, genesen und PCR-getestet ist (Test gilt 48 Stunden, bundesweit: 72 Stunden). Dazu kommt auch eine FFP2-Pflicht in Innenräumen wie in Salzburg oder Oberösterreich, zusätzlich auch für Handelsmitarbeiter und körpernahe Dienstleister trotz 2,5-G-Regel im Job. An Imbissständen gilt die 2-G-Regel (bundesweit: bis zu 15 Minuten ohne 2-G-Nachweis). Der „Ninja-Pass“ gilt für Schüler bis zwölf Jahre als 2-G-Nachweis (bundesweit: 15 Jahre).

Zusatzregeln Schulen

In Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol müssen Schüler und Lehrer ab Montag während des Unterrichts FFP2-Masken tragen, dort gibt es keine Schulveranstaltungen.