Politik/Inland

Womit sich der Nationalrat am Mittwoch beschäftigt

Das Nationalratsplenum am Mittwoch bringt eine Verlängerung zahlreicher Corona-Regelungen, etwa zugunsten von Schwangeren und Pendlern. Zudem gibt es künftig Gratis-Tests für daheim. Vorgesehen ist auch eine Debatte zum Mercosur-Abkommen. Zudem wird der Israelitischen Religionsgemeinschaft finanzielle Unterstützungen zugesagt.

Justiz-Debatte

Justizdebatte und Corona-Folgen fasst die SPÖ mit ihrer Themenwahl zur "Aktuellen Stunde" zusammen: "Kampf gegen Arbeitslosigkeit und Insolvenzwelle, statt Kampf gegen die österreichische Justiz, Herr Bundeskanzler! Tun Sie es für Österreich"

Jüdisches Kulturerbe

Die Israelitische Religionsgemeinschaft in Österreich wird künftig eine jährliche Sonderförderung von vier Millionen erhalten. In Kraft treten sollen die Bestimmungen rückwirkend mit Anfang 2020, wobei für das vergangene Jahr sogar fünf Millionen fließen sollen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Religionsgemeinschaft. Andere Leistungen der öffentlichen Hand an die jüdischen Gemeinden, etwa für Schul- und Religionsunterricht oder zur Erhaltung verwaister jüdischer Friedhöfe, bleiben von der neuen Förderung unberührt.

Ausschreibungen

Mit einer Änderung des Ausschreibungsgesetzes soll ausdrücklich klargestellt werden, dass besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, die bei Ausschreibungen verlangt werden, mit jener Arbeitsplatzbeschreibung übereinzustimmen haben, die vom zuständigen Ministerium für den öffentlichen Dienst aktuell genehmigt ist.

Hilfen für Künstler

Ausgebaut werden die finanziellen Hilfen für von der Corona-Pandemie besonders betroffene Künstler. Für den beim Künstler-Sozialversicherungsfonds eingerichteten COVID-19-Fonds werden nochmals 20 Millionen zur Verfügung gestellt, was einer Verdoppelung entspricht. Zudem wird der Überbrückungsfonds für selbstständige Künstler in Notlage um weitere 10 Millionen aufgestockt. Damit stehen bis Ende 2021 für diesen Bereich Förderungen in der Höhe von insgesamt 120 Mio. Euro bereit. Sie können von freischaffenden Künstler, denen Einnahmen infolge der Pandemie weggebrochen sind, beantragt werden.

In der gleichen Debatte mitbehandelt wird der schon im Ausschuss abgelehnte FPÖ-Antrag auf Ministeranklage gegen Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).

"Grüner Bericht"

Behandelt wird die 61. Ausgabe des Grünen Berichts, der einen Überblick über die Situation der österreichischen Landwirtschaft gibt. 2019 war die Lage gegenüber dem Jahr davor insgesamt ziemlich ähnlich. Positiv ausgewirkt hätten sich Direktvermarktung und Urlaub am Bauernhof sowie höhere Marktpreise bei Getreide, Hack- und Ölfrüchten. Einkommensmindernd seien hingegen gesunkene Holzpreise, höhere Kosten für Tierzukäufe sowie Futtermittel und Energie gewesen, heißt es im Bericht.

Handelsabkommen Mercosur

Der Nationalrat spricht sich per Antrag gegen das Handelsabkommen Mercosur zwischen EU und Südamerika in der gegenwärtigen Form aus. Der Grund: Europäische Standards würden nicht eingehalten. Der Import landwirtschaftlicher Produkte in die EU dürfe in Drittstaaten nicht zu umwelt- und klimaschädigenden Maßnahmen oder Verletzungen der Menschenrechte beitragen.

Privatzimmervermieter

Der Kreis der Privatzimmer-Vermieter, die Geld aus dem Corona-Härtefallfonds beziehen können, wird erweitert.

Behinderte

Behandelt wird ein Sonderbericht der Volksanwaltschaft zur Situation Behinderter am Arbeitsmarkt, die als unbefriedigend geschildert wird. Mangels inklusiven Arbeitsmarkts müssten die Betroffenen in Werkstätten für ein Taschengeld und ohne eigenen Anspruch auf Sozialversicherung arbeiten. Dadurch werde ihnen eine Abhängigkeit von der Sozialhilfe und ein Leben auf unterstem Existenzsicherungsniveau aufgezwungen, meinen die Volksanwälte.

Volksanwälte

Nach unterschiedlicher Auslegung der Höchstgerichte wird nun gesetzlich festgehalten, dass die Einsetzung der Kommissionen der Volksanwaltschaft sowie die Bestellung und Abberufung der Kommissionsmitglieder der Gesetzgebung zugerechnet werden.

Notstandshilfe und Kurzarbeit

Das gegenwärtige Kurzarbeitsmodell wird bis Ende Juni verlängert. Die Einkommen-Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent des Lohnes für Arbeitnehmer bleibt bestehen. Die Arbeitszeit kann im Normalfall auf 30 Prozent reduziert werden - in Branchen, die wegen des behördlich angeordneten Lockdowns geschlossen halten müssen, ist auch eine Reduktion auf null Prozent möglich.

Die Notstandshilfe wird für weitere drei Monate - rückwirkend von Jänner bis Ende März - auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aufgestockt. Zudem wird eine Corona-Sonderregelung für selbstständig Erwerbstätige ein zweites Mal, und zwar ebenfalls bis Ende März, verlängert. Dabei geht es um den Bezug von Arbeitslosengeld durch Selbstständige, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend eingestellt haben, aber nach wie vor als Selbstständige pensionsversichert sind.

Schwangere

Bis Jahresmitte verlängert wird eine Corona-Ausnahmeregelung für Schwangere. Werdende Mütter in Berufen mit Körperkontakt sind damit weiter ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich freizustellen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug die Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten von der Krankenversicherung ersetzt. Profitieren können von der Regel etwa Kindergarten-Pädagoginnen und Friseurinnen.