Wahlwerbung: Behörde ermittelt nach Massenmail von Norbert Hofer
Ein Brief, den Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer per Mail an Auslandsösterreicher geschickt hat, dürfte ein rechtliches Nachspiel haben:
KURIER-Leser Stefan Bayer, der in Nürnberg, Deutschland, lebt, meldete sich am Mittwochabend. Er habe den Sachverhalt beim zuständigen Fernmeldebüro angezeigt.
Die Mailadresse der Behörde kursiere bereits in diversen Nachrichtenforen, "ich vermute mal, dass ich nicht der Einzige war", schreibt er dem KURIER.
"Jeder Regelverstoß soll geahndet werden"
"Abgesehen von inhaltlichen Differenzen zu den Positionen von Herrn Hofer und seiner Partei hab ich die Anzeige auch deswegen erstattet, weil ich der Meinung bin - übrigens so wie von der FPÖ im Zuge der Wahlanfechtung gefordert - dass so ein Wahlkampf inklusive der Wahl streng nach den gesetzlichen Regeln abzulaufen hat", erklärt Leser Stefan Bayer. "Es ist deswegen wichtig, dass jeder Regelverstoß auch geahndet wird, egal von welcher Seite er kommt und wie unbedeutend er erscheinen mag."
Hofer: "Bitte um Unterstützung"
In dem Brief will der FPÖ-Kandidat klarstellen, dass Gerüchte, wonach er für die Abschaffung der Briefwahl sei, vom politischen Gegner gestreut und unwahr seien. "Ich möchte niemals den Auslandsösterreichern ihr Wahlrecht entziehen", ist darin zu lesen. Und Hofer bittet um "Unterstützung meiner Ideen und Vorschläge".
Elektronische Post ohne Einverständnis des Empfängers zu versenden ist laut Telekommunikationsgesetz verboten, sofern es einen Kreis von mehr als 50 Empfängern betrifft oder eine Direktwerbung ist.
Ob diese Kriterien auf das Massenmail von Norbert Hofer zutreffen, dürfte nun geprüft werden.
Weitergabe von Adressen ist legal
An die eMail-Adressen ist die FPÖ über die Wählerevidenz gekommen - diese werde automatisch halbjährlich an alle Parlamentsparteien geschickt, heißt es vom Innenministerium.
Die Neos, die zur Wien-Wahl im Oktober 2015 eine SMS mit einer Aufforderung zum Urnengang an 10.000 Personen geschickt hat, wurde unlängst zu einer Verwaltungsstrafe verurteilt.
Update: Fernmeldebehörde ermittelt
Die Fernmeldebehörde ermittelt wegen des Massenmails von FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer an Auslandsösterreicher. "Es haben sich bei uns einige Betroffene gemeldet, der Sachverhalt wird geprüft", erklärte Nikolaus Koller, Strafreferent im Fernmeldebüro Wien, Niederösterreich und Burgenland, am Donnerstag auf APA-Anfrage.
Koller verwies auf die Erläuterungen zum Paragraf 107 des Telekommunikationsgesetzes, wo festgeschrieben sei, dass auch politische Werbung umfasst ist. Im zweiten Absatz des Gesetzesparagrafen heißt es: "Die Zusendung einer elektronischen Post - einschließlich SMS - an Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz ohne vorherige Einwilligung des Empfängers ist unzulässig, wenn 1. die Zusendung zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt oder 2. an mehr als 50 Empfänger gerichtet ist." (APA)